Frage an Christoph Bergner von Gerlinde H. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Dr. Berger,
mit welchen politischen Maßnahmen ist der sehr hohen Jugendkriminalität beizukommen und wie würde Ihr Abstimmungsverhalten hinsichtlich eines höheren Jugendstrafrechtes aussehen?
Mit freundlichen Grüßen
Horn
Sehr geehrte Frau Horn,
die Statistik der Jugendkriminalität ist in der Tat besorgniserregend. Dabei ist zu beachten, dass es fließende Übergänge von Vandalismus und Erscheinungen wie Graffitischmierereien bis zu handfester Gewaltkriminalität gibt. Deshalb ist ein frühes Eingreifen von Polizei- und Ordnungsbehörden wichtig, um eine Fehlentwicklung in Richtung Kriminalität möglichst zeitig zu verhindern. Hier gibt es Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts, denn im Jugendstrafrecht steht (richtigerweise) der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Mit Blick auf die notwendige Erziehungszeit werden Haftstrafen erst verhängt, wenn das Strafmaß mehr als 6 Monate beträgt. Das führt im wichtigen Bereich der Einstiegs- und Anfangstaten zu Strafen, die von "hartgesottenen" Tätern nicht ernst genommen werden. Ich sehe deshalb den größten Handlungsbedarf bei der Einführung von so genannten Warnschussarresten, gemeinnütziger Arbeit etc. Bei dieser Klientel sollte auch immer wieder versucht werden, die Verantwortung des Elternhauses zu beanspruchen. Schließlich gilt es, für die Gruppe straffälliger Jugendlicher Maßnahmen zu entwickeln, die am Ende einer längeren Kriminalitätskarriere von niemandem mehr erreicht werden. Für diese Fälle sollte man vor harten Konsequenzen nicht zurückschrecken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Bergner