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Christoph Bergner
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Christoph Bergner von Ulrich P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

nachdem der Minister auf dieser Plattform keine Fragen öffentlich beantworten will, wende ich mich an Sie. Die vorgesehene Online-Razzien sind rechtlich umstritten. Diese Frage will ich mal außen vor lassen. Ich mache mir Gedanken über den Erfolg solcher Gesetze und darf Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen bitten.

Folgen Sie meiner Meinung,daß die Feinde der Republik andere Wege suchen um der Verfolgung zu entgehen? Halten Sie die Terroristen so naiv, daß diese in die öffentlich an- gekündigte Fallen treten? Sind Sie auch der Meinung, daß bedauerlicheweise die Demokratie ein Hindernis ist bei der Terroristen-Fahndung? Ich denke dabei an öffentliche Gesetze, auf deren Grundlage die Feinde ihre Strategie ändern und anpassen können, sodaß die Gesetze ins Leere gehen. Sind Sie daher auch der Meinung, daß der jetzige übereifrige Aktionsismus die erwünschte Erfolge nicht garantieren kann?
Eine Frage beschäftigt mich noch mit der Panne über die versuchte Änderung des Waffengesetzes. Warum wird die Öffentlichkeit mit der Behauptung "Anpassung an EU-Recht" angelogen (dies betrifft nicht Sie, sondern das Ministerium), wenn dies ganz und gar nicht zutrifft? Auch hier wäre Ihre Meinung von Interesse, wenn auch diese Äußerung nicht von Ihnen kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Parth,

1. Zum Waffenrecht:
Warum unterstellen Sie einem Mínister, der selbst das Opfer eines Anschlages wurde, der mit einer Sportwaffe ausgeführt wurde, daß er bei der Darstellung zur Novelle des Waffenrechtes lügt? - Ich zweifele angesichts dieser Unterstellung an Ihrer Vorurteilsfreiheit.

2. Die These:
Terroristen weichen bei Kontrolle des Internet in andere Medien aus.
Zunächst spielt das Internet für die Kommunikation von Terrorgruppen eine zentrale Rolle. Die Frage ist, ob wir den Terroristen die Garantie einer unbehelligten Kommunikation im Internet bieten sollten oder ob wir im Interesse des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger nicht einen gesetzlichen Rahmen für Kontrollen abstecken sollten.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Christoph Bergner