Frage an Christoph Bergner von Rainer H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bergner,
wann kommt endlich ein gerechtes und soziales Wohngeldgesetz und Wohngelderhöhung?
Das derzeitige Wohngeldgesetz ist nicht gerecht, da viele kein Wohngeld erhalten, obwohl sie nur ein geringes Einkommen haben, fallen sie nicht darunter, da meistens ein paar Euros fehlen an der Grenze.
Nicht nachvollziehbar ist, das Behinderte nur berücksichtigt werden, die einen Grad der Behinderung von 100 haben, bzw. 80 % bei pflegebedürftigkeit, diese bekommen einen Freibetreg. Warum bekommen nicht alle Behinderte einen Freibetrag, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung. Behinderte haben es schon nicht so einfach in unserer Gesellschaft und müssen zusätzlich von ihren niedriegen Einkommen zusätzlich für ihre Krankheit/Behinderung zusätzlich zahlen.
Außerdem sind die Mieten hoch die man bezahlen muss, dazu kommen noch Ausgeben wie Strom, Gesundheit/Krankeheit/Behinderung, Essen, Kleidung. Dann bleibt bleibt kein Geld mehr für ein paar Tage Urlaub, geschweige für Kutur und mal Ausgehen.
Hiermit bitte ich Sie, sich dafür einzusetzen, für ein gerechtes uns soziales Wohngeldgesetz und Wohngelderhöhung.
Sehr geehrter Herr Habenstein,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die ursprünglich für Mitte 2015 geplante Novelle des Wohngeldgesetzes, die den Empfängerkreis für das Wohngeld erweitern sollte, hat sich zunächst verschoben. Die Gründe sind zum einen haushalterische, zum anderen muss die Reform mit den Bundesländern abgestimmt werden, die das Wohngeld zur Hälfte finanzieren.
Grundsätzlich haben wir es bei Berechnungsgrenzen, wie auch Stichtagen – egal wie wir sie setzen oder nun verschieben wollen - immer mit einem Personenkreis zu tun, der dann wieder knapp darüber liegt und die neue „Grenze“ als ungerecht empfindet. Das ist ein Dilemma, das uns bei vielen Gesetzen begleitet und besonders dort, wo wir Grenzen verschieben wollen um Ungerechtigkeiten zu beseitigen, aber damit gleichzeitig neue schaffen.
Aktuell erhalten rund 780.000 einkommensschwache Haushalte den staatlichen Zuschuss zum Wohnen, darunter sind fast die Hälfte Haushalte von Rentnern.
Nachdem ich diese Zahlen eben noch einmal nachgelesen habe, erscheint mir der Empfängerkreis nach der jetzt geltenden Rechtslage doch recht hoch zu sein – auf jeden Fall aber nicht besonders klein.
Letztlich ist ein großer Empfängerkreis natürlich kein Grund für Beruhigung, Ziel muss sein, dass die Lohnsituation der Menschen sich so entwickelt, dass immer weniger Menschen diese Leistung überhaupt beanspruchen müssen.
Für das Wohngeld sind in diesem Jahr 530 Mio. € im Bundeshaushalt vorgesehen. Eine andere Unterstützung für Bürger mit geringen Einkommen geschieht über die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Länder beim sozialen Wohnungsbau. Beides wurde im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgelegt, genau wie die Leistungsverbesserung des Wohngelds, bei dem die Zusage der Koalitionspartner besteht, die Leistungshöhe und Miethöchstbeträge in dieser Wahlperiode an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anzupassen.
Ihren Hinweis auf die Berücksichtigung von Freibeträgen bei Behinderung gebe ich an die Fachabgeordneten meiner Fraktion weiter.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Christoph Bergner