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Frage von Wanja S. •

Frage an Christoph Bergner von Wanja S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Bergner,

Sie haben bei der namentlichen Abstimmung über die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch Lebenspartner am 22.5.2014 mit nein gestimmt.
Warum verweigern Sie diesen Menschen die Gleichbehandlung vor dem Gesetz?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Seifert,

bei der Entscheidung über die Zulassung zur Adoption geht es nicht zuerst um die Frage nach der Gleichbehandlung der Antragsteller, sondern zuerst um die Frage nach dem Wohl des zu adoptierenden Kindes. Hier wird den zuständigen staatlichen Stellen eine gewichtige Aufgabe übertragen, mit ihrer Entscheidung über den Lebensweg eines meist kleinen Kindes. Dabei treffen sie übrigens auch unter heterosexuellen Paaren eine Auswahl.
Ich weiß nicht, inwieweit das Kind, das bei einem homosexuellen Paar aufwächst, den Vater oder die Mutter vermisst und ob die fehlenden Beziehungserlebnisse zwischen Mann und Frau bei den Adoptiveltern seine Entwicklung beeinflussen. Hierüber gibt es bekanntermaßen verschiedene Auffassungen. In Verantwortung für das bei der Adoptionsentscheidung meist hilflose Kind halte ich wenig von Experimenten.
Weil Kindeswohl für mich vor dem Gleichbehandlungswunsch steht, habe ich bei dieser Abstimmung mit "Nein" gestimmt.
In vollem Bewusstsein, dass es hierzu eine breit geführte gesellschaftliche Debatte gibt, bitte ich um Respekt für meine Haltung zu diesem Thema, die Entscheidung habe ich mir nicht leicht gemacht, doch sie spiegelt meine Überzeugung wieder.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christoph Bergner