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Frage von Gerhard Dr. F. •

Frage an Christoph Bergner von Gerhard Dr. F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Herr Dr. Bergner,

Ihre vor knapp einem Jahr getätigte Äußerung zur Rentenanpassung und deren Nichtmachbarkeit hat bis heute in den neuen Bundesländern eine heftige Diskussion hervor gerufen.

Ich bin durch meinen Bekannten- und Freundeskreis beauftragt, Sie zu fragen, ob diese ablehnende Haltung gegenüber dem Einigungsvertrag und dem derzeitigen Koalitionsvertrag weiter bestehen bleibt, oder ob die CDU dieses dringend zu lösende soziale Problem in Vorbereitung der diesjährigen Bundestagswahlen erneut in ihr Programm aufnimmt?

Mit freundlichen Grüßen

G. Franke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Franke,

meine Haltung zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Deutschland beschreibe ich wie folgt:
Zum Zeitpunkt der Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung waren die Renten in den neuen Bundesländern viel niedriger als in den alten Bundesländern. Besonders in den 1990er Jahren hat es im Osten deutlich höhere Rentenerhöhungen gegeben als im Westen. Das für die Überleitung der DDR-Rentenansprüche in das System des Westens geschaffene Rentenrecht hat sich also insgesamt als positiv für Ostdeutschland erwiesen. Es beruht darauf, dass die verglichen mit dem Westen niedrigeren Einkommen zu DDR-Zeiten und nachfolgend im Osten Deutschlands in ihrer Beitragswirkung für die Rentenversicherung auf Westniveau hochgewertet werden, sodass die Menschen im Osten trotz niedrigeren Lohnniveaus die gleichen Entgeltpunkte erwerben, als hätten sie vergleichbar im Westen gearbeitet. Diese Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert, der abhängig vom Durchschnittsverdienst des Vorjahres ist, multipliziert, um die aktuelle Rentenhöhe zu ermitteln. Dabei wird die Einkommensentwicklung Ost und West getrennt betrachtet, was in der Vergangenheit wiederholt dazu führte, dass die Rentenwerte und damit die Renten im Osten stärker stiegen als im Westen. Zugegeben, in den letzten Jahren hat die Lohn-und damit die Rentenangleichung Ost und West häufig stagniert. Aber sollen wir deshalb das bestehende Rentenrecht mit seiner Höherwertung der Osteinkommen aufkündigen und eine formale Vereinheitlichung der Rentenwerte herbeiführen?

Nach reiflicher Abwägung aller Argumente bin ich sicher, dass eine solche Vereinheitlichung des Rentenrechts in der Gesamtbilanz für die Menschen im Osten mehr Nachteile als Vorteile brächte. Das bestehende Rentenrecht gewährleistet, dass heutige und zukünftige Ostrentner nicht nachträglich wegen ihrer geringeren Einkommen im Osten weniger Entgeltpunkte als Westrentner erhalten und damit auch dann noch niedrigere Renten erhielten, wenn das Lohniveau Ost an das des Westens angeglichen ist.

Ich kann im Interesse der neuen Bundesländer deshalb gegenwärtig gerade unter sozialen Gesichtspunkten keinen Eingriff in das bestehende System empfehlen. Das gilt umso mehr, als nach den Vorausberechnungen der Deutschen Rentenversicherung in diesem wie auch in den kommenden Jahren höhere Steigerungen der Ostrenten als der Renten im Westen erwartet werden können.
Ich bitte also die Frage der Rentenangleichung nicht so zu betrachten, als ginge es darum, eine Tariferhöhung für Rentner im Osten auszuhandeln. Es geht um die Frage, ob wir ein bestehendes Angleichungssystem, das große Vorteile für die Beitragszahler Ost hat, aufkündigen. Das hielt ich zumindest gegenwärtig für nicht ratsam.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Bergner