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Frage von Sven S. •

Frage an Christoph Bergner von Sven S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr.Bergner

Der Spiegel berichtet das Abgeordnete des deutschen Bundestages ab sofort ihre Bahncard auch für private Fahrten nutzen dürfen...siehe Link Begründung es wäre ohnehin nicht nachprüfbar!!!

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/abgeordnete-duerfen-deutsche-bahn-auch-privat-kostenlos-nutzen-a-867776.html#ref=rss

Finden sie es angemessen das Abgeordnete des deutschen Bundestages ihre
Privilegien immer weiter ausbauen, während den Leuten draußen vorm dem
hohen Haus das Wasser trotz Arbeit teilweise schon bis zum Halse steht?

Kann es einem heutigen Politiker/Abgeordneten nicht zugemutet werden von seinen absurd hohen Einkünften, im Verhältnis zum Normalbürger seine Privatfahrten auch selbst zu finanzieren?

Ich empfinde das als neuerlichen Schlag ins Gesicht aller arbeitenden Menschen ohne die Privilegien der Politischen Elite.
Diese Selbstbedienungsmentalität regt mich wirklich auf.

Wenn sie das selbst nicht als angemessen empfinden, wie wollen sie das ändern?

Mit freundlichen Grüßen

Sven Steckel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steckel,

vielen Dank für Ihre Frage, für die ich dankbar bin, weil Sie mir Gelegenheit gibt, zu einem Thema Stellung zu nehmen, dass viele Bürger bewegt und auch von meinem Besuchergruppen aus dem Wahlkreis in Berlin hin und wieder angesprochen wird.

Die freie Benutzung der Deutschen Bahn für Abgeordnete findet Entsprechung im Grundgesetz Art. 48 Abs. 3. Dort heißt es: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Durch den Deutschen Bundestag werden daher Kosten für Reisen, die dienstlich erfolgen, aber auch für die Mandatsreisen zwischen dem Wahlkreis und der Hauptstadt, übernommen. Es stellt in diesem Zusammenhang nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung, sondern auch eine Kostenersparnis dar, die Abgeordneten mit einem entsprechenden Fahrausweis auszustatten, um die Reisen nicht einzeln in einem bürokratischen Verfahren abrechnen zu müssen.
Die Kontrollmöglichkeiten der Bundestagsverwaltung sind hier außerdem nur beschränkt.
Daher gehört die Freifahrtberechtigung für die Deutsche Bahn wie beispielsweise auch die Büroeinrichtung zur Amtsausstattung der Abgeordneten. Dieser Fahrausweis wird von den meisten Abgeordneten genutzt, um zwischen Wahlkreis und dem Deutschen Bundestag zu pendeln, was wöchentlich durchaus mehrfach der Fall sein kann, je nach Entfernung. Die Arbeit im Wahlkreis gehört, wie die Tätigkeit in Berlin, zum Aufgabenbereich des Abgeordneten und damit zum Mandat. Die Präsenz vor Ort und damit auch die verbundenen Fahrten sind wichtig zur Mandatsausübung.
Hintergrund der aufgebrachten Medienberichterstattung im November vergangenen Jahres waren Irritationen über die Bahnfahrten des SPD-Spitzenkandidaten Peer Steinbrück zu Vorträgen, die er als Nebentätigkeit außerhalb seines Abgeordnetenmandates gegen ein Entgelt gehalten hat. Wobei zum Ausmaß der Empörung sicher auch der ungewöhnliche Umfang dieser Nebentätigkeit beigetragen hat. In der Regel haben Mitglieder des Deutschen Bundestages wenig Zeit, um ihre Bahnfahrkarte für ausgedehnte private Zugreisen quer durch unser schönes Land zu verwenden - aufgrund eigener Erfahrung möchte ich auf diesen Aspekt hinweisen.

Konkret war es bis zum vergangenen November aber so, dass diese Fahrkarte in der Praxis von Mitgliedern des Deutschen Bundestages auch privat genutzt wurde. Etwas anderes anzunehmen aber auch zu fordern wäre meines Erachtens an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Daher hat sich der Ältestenrat des Bundestages ( http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/28319193_kw02_aeltestenrat/index.html ) dieser Problematik angenommen, die Regel geprüft und diskutiert. Mit der Schaffung der neuen Regel vom 18.11.2012, wurde festgelegt, dass die Fahrkarte auch privat genutzt werden darf. Ich begrüße diese Regel, weil sie Klarheit schafft und eine praxisnahe Lösung ist, ohne zur Schummelei anzustiften. Denn gerade bei Abgeordneten verlaufen die Trennlinien zwischen Mandat, Partei und Privatleben nicht immer so klar, wie bei anderen Berufen.

Trotz allem verstehe ich Ihren Unmut, nach meiner Wahrnehmung der Medienberichterstattung zum Thema waren verständnisvolle Reaktionen der Bürger kaum zu erwarten, da es in Einzelfällen eher darum ging, Schlagzeilen zu produzieren als über den Sachverhalt an sich zu berichten. Ich hoffe, mit der Schilderung meiner Sicht der Dinge, Ihnen einen weiteren Gesichtspunkt gegeben zu haben und versichere Ihnen desweiteren, dass ich den Besitz der Bahnfreifahrtkarte durchaus als Privileg wahrnehme.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Bergner