Frage an Christoph Bergner von Steffen G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,
meine Fragen an Sie zum Entwurf des Sorgerechtsgesetz:
1.)Werden Sie dem Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung zustimmen?
2.)Werden Sie eine Änderung des § 1626a Abs. 1 Satz 1 mit folgendem Wortlaut: „wenn der Vater die Vaterschaft nach $ 1594 BGB anerkannt hat und erklärt die gemeinsame Sorge zu übernehmen.“ befürworten?
3.)Werden Sie eine Definition des Gesetzgebers zur Begrifflichkeit „Wohl des Kindes“ einfordern?
Der nun vorliegende Gesetzentwurf für das Sorgerecht für die „nicht mit der Kindesmutter verheirateten Väter“ beinhaltet zwar kleine Veränderungen, die auf den ersten Blick hin positiv klingen, dieser ist aber leider eine von Lobbyarbeit indoktrinierte Mogelpackung und benachteiligt und diskriminiert unverheiratete Väter immer noch gegenüber den Müttern und verheirateten Vätern.
2010 wurden in der BRD 452.475 Kinder ehelich und 225.472 Kinder (somit jedes 3.) unehelich geboren. Unehelich geborene Kinder und deren Eltern sind also keine Randgruppe.
Unverheiratete Väter erhalten das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter dem zustimmt, das macht den Vater vom Wohlwollen der Kindsmutter abhängig.
Die Regierung wurde 2009 vom EGMR und 2010 vom Bundesverfassungsgericht auf die Ungleichbehandlung von verheirateten und nichtverheirateten Vätern hingewiesen.
Der Gesetzentwurf sieht nur ein Antragsverfahren für den Vater vor, wenn die Mutter sich dem gemeinsamen Sorgerecht verweigert. Dies benachteiligt den unehelichen Vater unangemessen degradiert somit den unehelichen Vater weiterhin zum Vater 2. Klasse.
Für eine konsequente Gleichstellung der Väter gibt es nur eine Lösung:
„Im Zuge der Vaterschaftsanerkennung nach §1594 BGB erhält der Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht.“
Auch wird im Gesetzesentwurf auf Begriff des Kindeswohles verwiesen. Diesen gilt es, als Begriff juristisch zu definieren, damit er nicht weiter von Anwälten, Richtern und Ämtern missbraucht werden kann.
Vielen Dank
Steffen Giersch.
Sehr geehrter Herr Giersch,
die Bundesregierung hat es sich nicht leicht gemacht und etwa drei Jahre lang intensiv an diesem bisweilen sehr emotionalen Thema gearbeitet.
Unser Verständnis gilt Ihrer Sorge um die bessere Stellung der Väter. Die Reform versucht jedoch mit der Neuregelung einen guten Mittelweg zu finden, um den individuellen Ansprüchen familiärer Situationen gerecht zu werden.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, fand am 31.01.2013 im Deutschen Bundestag die 2. und 3. Beratung des Gesetzentwurfs „Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ (TOP11) statt, in der der Entwurf angenommen wurde.
Am gleichen Sitzungstag fand die 1. Lesung des Gesetzentwurfs „Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“ (TOP 28) statt, der sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet.
Den stenographischen Bericht und weitere Dokumente diesbezüglich können Sie unter http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/467/46726.html einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Bergner