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Frage von Marcel U. •

Frage an Christoph Bergner von Marcel U. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,

in ihrer Antwort an H. S. vom 17.12. schreiben Sie unter anderem:

"Die illegale Weitergabe von vertraulichem Material findet jedoch nicht meine Zustimmung. In diesem Zusammenhang halte ich die Veröffentlichungen von WikiLeaks, sowie die Ankündigung der Einrichtung weiterer Enthüllungsplattformen im Internet für eine bedenkliche Entwicklung. Die Strafe für Bradley Manning wird sich an den geltenden Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika orientieren, die ich respektiere"

Ihre Kritik an der Veröffentlichung von vertraulichen Informationen wie den Depeschen der US-Botschaft ist nachvollziehbar, allerdings geht aus ihrer Antwort nicht eindeutig hervor, wie Sie die Veröffentlichung des Videos einschätzen.

Daher folgende Fragen:

In dem Video, welches Manning Wikileaks zugespielt haben soll, ist unter anderem zu sehen wie mit Kampfhubschraubern unbewaffnete Zivilisten erschossen werden, die Verwundeten helfen wollten. Halten Sie dieses Kriegsverbrechen für ein legitimes Staatsgeheimnis? Welche Meinung vertreten Sie bezüglich der Tatsache, dass die Täter keine Stafe zu fürchten haben?

Bradley Manning wird unter anderem "Kollaboration mit dem Feind" vorgeworfen, ein Vergehen, das mit der Hinrichtung bestraft werden kann. Implizieren Sie mit ihrem letzten Satz, dass Sie die Anwendung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten allgemein respektieren, bzw. auch bei Bradley Manning im Falle eines Gerichtsurteils eine Hinrichtung als legitim anerkennen würden?

Manning befindet sich seit seiner Verhaftung 23 Stunden pro Tag in einer folterähnlichen Isolationshaft.
Ihm wurden bessere Haftbedingungen versprochen, sollte er behaupten, Assange habe ihn zu der Tat angestiftet.
Halten Sie es für bedenklich, dass die USA auf diese unmenschliche Weise versuchen eine Falschaussage zu erpressen, mit der sie bessere Chancen hätten gegen Julian Assange vorzugehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen
M. Ullrich

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Sehr geehrter Herr Ullrich,

ich halte es grundsätzlich für begrüßenswert, wenn es gelingt, durch Veröffentlichungen auf bestimmte extreme und gegen jedes Gesetz verstoßende Verhaltensweisen hinzuweisen um diese zukünftig zu verhindern. Dies gilt auch für das von Ihnen genannte Video, das für den Zuschauer schockierende Bilder zeigt. Obwohl ich mich nicht der Illusion hingebe, dass Vorkommnisse wie diese zukünftig vollkommen ausgeschlossen werden können, gerade auch weil der Faktor „Mensch“ und seine Reaktion in extremen Situationen nicht zuverlässig zu kalkulieren sind, sehe ich Anzeichen dafür, dass ebendiese Veröffentlichung den Druck auf die Verantwortlichen erhöht, solchen Fehlern stärker vorzubeugen. Trotzdem sehe ich keinen Widerspruch darin, auch das Vorgehen von Manning zu hinterfragen. Die illegale Verbreitung von geheimen Militärinformationen unterliegt aus für mich nachvollziehbaren Gründen nun einmal bestimmten Sanktionen, die auch Bradley Manning bekannt gewesen sein dürften.

Kriegsverbrechen halte ich grundsätzlich nicht für legitime Staatsgeheimnisse, sie sollten auch nicht ungestraft geschehen. Daher begrüße ich die Akzeptanz des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag durch die Bundesrepublik Deutschland und die Staaten der EU. Zu Ihrer Frage nach meiner Haltung zur Todesstrafe möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich persönlich aus meiner christlichen Überzeugung ein Gegner der Todesstrafe bin. Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit der EU und den EU-Mitgliedsstaaten bereits mehrfach für die Abschaffung der Todesstrafe, auch gegenüber den USA, eingesetzt und wird dies weiterhin tun. Ich verweise hierzu auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 14.2.2011 (Drucksache 17/4794) die das weiter ausführt. Meine Haltung zur Todesstrafe schließt jedoch nicht aus, dass ich nicht auch die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika respektiere, deren Regierungen in den jeweils zuständigen Bundesstaaten demokratisch gewählt wurden. Ob ich persönlich eine mögliche Todesstrafe für Manning als legitim anerkennen würde oder nicht, halte ich für nicht relevant, da eine solche Strafe durch mich keiner Anerkennung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christoph Bergner