Frage an Christoph Bergner von Helmut F. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Dr. Bergner,
nach Ihren Ausführungen; vom 17.12.2010
"Antwort von Dr. Christoph Bergner
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17.12.2010
Dr. Christoph Bergner
Sehr geehrter Herr ,
ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten. Grundsätzlich halte ich es für begrüßenswert, wenn es gelingt, durch Veröffentlichungen auf bestimmte extreme und gegen jedes Gesetz verstoßende Verhaltensweisen hinzuweisen um diese zukünftig zu verhindern. Beispielhaft möchte ich hierbei die Veröffentlichung der Fotos aus dem Gefängnis in Abu-Ghuraib nennen. Veröffentlichungen im Rahmen journalistischer Recherchen und eingebettet in begleitende Informationen sind ein legitimes Mittel der allgemeinen Pressefreiheit.
Die illegale Weitergabe von vertraulichem Material findet jedoch nicht meine Zustimmung.
In diesem Zusammenhang halte ich die Veröffentlichungen von WikiLeaks, sowie die Ankündigung der Einrichtung weiterer Enthüllungsplattformen im Internet für eine bedenkliche Entwicklung.
Die Strafe für Bradley Manning wird sich an den geltenden Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika orientieren, die ich respektiere.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Bergner
stellt sich mir folgende Frage die ich an Sie weiterleite;
Wie denken Sie über die von der Bundesregierung und einzelnen Länderregierungen angekauften Steuersünder CDs welche illegal von Banken kopiert wurden? Ist das nicht genau so verboten wie der Geheimnisverrat in den USA?
Danke
Sehr geehrter Herr Friemel,
grundsätzlich möchte ich feststellen, dass ich zwischen dem Ankauf von Daten über hinterzogene Steuern und Informationen über militärische Einsätze, bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind, einen Unterschied sehe. Beide Vorgänge sind meines Erachtens getrennt voneinander zu diskutieren.
Fest steht, das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die Nutzung von sogenannten Steuer-CDs mit Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher erlaubt. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig gewesen ist, stellte das Bundesverfassungsgericht fest.
Zu Recht wurde das Vorgehen beim Ankauf der CDs ausführlich in der Öffentlichkeit debattiert. Das Ergebnis des Handelns der Steuerfahnder ist jedoch eindeutig. Die Furcht durch die Daten der CDs erwischt zu werden, veranlasste über 23 000 Bürger zu einer Selbstanzeige, die Steuereinnahmen hieraus betrugen ca. 2 Milliarden Euro.
Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Ermittlungsbehörden hat aber auch gezeigt, dass die Möglichkeiten für Steuerflucht ins benachbarte Ausland zukünftig noch weiter beschränkt werden müssen.
Aus diesem Grund hat die CDU/CSU-Fraktion im Frühjahr 2011 das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz in den Bundestag eingebracht und mit Mehrheit verabschiedet, mit dem der Druck auf Steuerhinterzieher erhöht wird: Taktischen Spielereien mit der Selbstanzeige werden darin eine klare Absage erteilt. Wer sich selbst anzeigt, muss zukünftig alle Sünden auf einen Schlag aufdecken, scheibchenweise Zugeständnisse helfen nicht mehr. Auch ist es künftig für Reue zu spät, wenn der Prüfer bereits vor der Tür steht. Ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen. Zudem kann Unehrlichkeit bei der Steuer künftig auch ohne Strafe teuer werden, denn Strafbefreiung ist nur durch Zahlung eines Zuschlages zu bekommen. Wer versucht zu tricksen, muss bei höheren Summen fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern oben drauf zahlen. Einer durchkalkulierten Hinterziehungsstrategie ist damit der Riegel vorgeschoben.
Zusätzlich verhandelt die Bundesregierung mit der Schweiz über ein Steuerabkommen um die Informationsbeschaffung deutscher Behörden im Zusammenhang mit mutmaßlichem Steuerbetrug zu vereinfachen. Zudem ist es auch das angestrebte Ziel der Europäischen Union, den Informationsaustausch mit Drittstaaten im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen so weit wie möglich zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Bergner