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Christoph Bergner
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Frage von Yasemin Y. •

Frage an Christoph Bergner von Yasemin Y. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,

halten Sie das derzeitige Asylrecht in Deutschland für ausgemessen oder sehen Sie Änderungsbedarf?

Wie stehen Sie/ Ihre Partei zum Thema ...
- Sammelunterbringung
- Residezpflicht
- Gutscheinsystem
- Arbeitserlaubnis
für Asylbewerber?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Yildiz,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum deutschen Asylrecht.

Das Asylrecht besitzt in Deutschland einen hohen Stellenwert, da es durch Artikel 16a als Grundrecht in unserer Verfassung (Grundgesetz) verankert ist. Gerade deshalb muss es aber auch auf Veränderungen im nationalen und internationalen Bereich flexibel reagieren und sich den jeweils erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Wir sind hierbei gut aufgestellt, das deutsche Asylrecht erfüllt die internationalen Vorgaben wie etwa die der EU-Aufnahme- und Qualifikationsrichtlinie.

Wie Sie sicher den Medien entnehmen konnten, hat die Bundesregierung gerade bei der sog. Residenzpflicht (räumliche Beschränkung des Aufenthaltes nach § 56 Asylverfahrensgesetz) Erleichterungen für den betreffenden Personenkreis beschlossen, indem z.B. zum Zweck der Arbeitsaufnahme der Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde verlassen werden darf.

Andere Vorschriften hingegen wie z.B. die Unterbringung in Sammelunterkünften oder auch das Sachleistungsprinzip haben sich durchaus bewährt und sollen daher auch beibehalten werden. Die Erreichbarkeit von Asylbewerbern in Sammelunterkünften führt zu einer Beschleunigung der Asylverfahren, was letzten Endes auch im Sinne der Betroffenen ist. Nach Abschluss des Asylverfahrens, aber auch in bestimmten Ausnahmefällen, entfällt die Pflicht, in einer Sammelunterkunft zu wohnen.

Die Gewährung von Sachleistungen anstelle von Bargeld führt zu einem zweckgerichteten Unterhalt der Betroffenen und soll gleichzeitig vor einem sog. Pulleffekt schützen, damit nicht durch Geldleistungen der Anreiz für einen vermehrten Zuzug von Asylbewerbern aus wirtschaftlichen Gründen verstärkt wird.

Durch die einzelnen Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes in Verbindung mit anderen Gesetzen wie z.B. dem Asylbewerberleistungsgesetz wird sowohl auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingegangen, gleichzeitig dienen diese Regelungen aber auch der Akzeptanz dieser Personen bei der deutschen Bevölkerung.

Mit freundlichem Grüßen

Dr. Christoph Bergner