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Christoph Bergner
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Frage von Tim G. •

Frage an Christoph Bergner von Tim G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,

ich habe ein Frage an sie als Aussiedlerbeauftragter:

Welche Bedenken hat die Bundesregierung eigentlich genau gegen eine Abschaffung der Visumspflicht für Russen? (Vgl. Äußerungen der Bundeskanzlerin auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Medwedjew im Mai in Meseberg).

Warum kommt laut der Rede der Bundeskanzlerin eine baldige Abschaffung nicht in Betracht? (Vgl. Rede der Bundeskanzlerin beim jüngsten Petersburger Dialog vor wenigen Tagen).

Erwägt die Bundesregierung, sich neben den von der Kanzlerin in Aussicht gestellten Visumserleichterungen für russische Wirtschaftsvertreter auch für Visumserleichterungen für russische Familienangehörige von Deutschen einzusetzen?

Wie erklärt sich die ablehnende Haltung der Bundesregierung für die Abschaffung der Visumspflicht vor der dem Hintergrund, dass der Großteil der Betroffenen die Angehörigen der Spätaussiedler sind? Müsste sich die Bundesregierung aufgrund ihrer besonderen Verantwortung für diese Bevölkerungsgruppe nicht gerade für eine Abschaffung der Visumspflicht für die zurück gebliebenen Familienangehörigen von Deutschen einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gerber,

für Ihre Frage vom 16. Juli 2010 zu Visumerleichterungen und zu einer möglichen Visumfreiheit für Staatsangehörige der Russischen Föderation, die Spätaussiedler in Deutschland besuchen wollen, danke ich Ihnen.

Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Visumpflicht und mit Visumerleichterungen für Kurzreisen von bis zu 90 Tagen von Angehörigen von Drittstaaten fallen in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Auf Vorschlag der Kommission entscheiden der Rat und das Europäische Parlament in diesem Bereich über alle Legislativakte. Dies gilt auch für die Frage, ob für Staatsangehörige der Russische Föderation eine Visumpflicht entfallen kann und wie Visumerleichterungen ausgestaltet werden.

Seit 2007 besteht ein Visumerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation. Zu Beginn des Jahres 2010 hat die Europäische Kommission erste Schlussfolgerungen über die Anwendung dieses Abkommens gezogen und angekündigt, für Herbst 2010 einen Vorschlag zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung des Abkommens vorzulegen. Daneben haben sich die Mitgliedstaaten und die Kommission unter der spanischen Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2010 darauf verständigt, eine vollständige Visumfreiheit für Staatsangehörige der Russischen Föderation wie bisher als langfristiges Ziel anzusehen, zu dessen Erreichung aber einen strukturierten Visumdialog mit der russischen Regierung aufzunehmen, in dem die Voraussetzungen für einen solchen Schritt geprüft werden sollen. Darüber hinaus ist am 5. April 2010 auch der sogenannte „Visakodex“ in Kraft getreten, der Erleichterungen für die Erteilung von Visa an Drittstaatsangehörige ermöglicht, die für Kurzreisen in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten einreisen wollen, u. a. bei der Vorlage von Unterlagen, der Erteilung von Visa für Mehrfacheinreisen und der Höhe der Visumgebühren.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat die Frau Bundeskanzlerin auf die Notwendigkeit eines Einvernehmens der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission hingewiesen.

Die Bundesregierung ist bestrebt, dass Visumerleichterungen und eine spätere Visumfreiheit nicht nur Wirtschaftsvertretern, sondern auch Familienangehörigen von Spätaussiedlern zu gute kommen. Erleichterungen im Reiseverkehr sind ein politisches Ziel der Bundesregierung, wobei allerdings wegen der Kompetenz der Europäischen Union ein Einvernehmen der Mitgliedstaaten und die Zustimmung des Europäischen Parlament und der Kommission erforderlich sind und migrations- und sicherheitspolitische Bedenken angemessene und ausreichende Berücksichtigung finden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Bergner