Frage an Christoph Bergner von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,
Sie stimmten gegen die Einheitliche Reglung der Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR (BT-Drucksache 16/7034- Antrag DIE LINKE). Gleichzeitig kritisieren Sie in einem Interview in der Mitteldeutschen Zeitung das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt(Sitz in Halle/Saale), das die fiktive Einbeziehung in die Altersversorgung der DDR-Intelligenz ablehnt (L 1 R 91/06). Sie erinnern sich: Das Bundessozialgericht unter Leitung von Prof. Dr. Meyer, der sich mehr als 18 Jahre vor allem mit Entscheidungen der Ostrenten beschäftigt hat und von seinem Posten abgelöst wurde(warum wohl ?), urteilte 1998, dass eine fiktive Einbeziehung in die Altersversorgung der DDR-Intelligenz unter Beachtung von drei Kriterien statt zu finden hat.
Wie erklären Sie Ihr unterschiedliches Verhalten ?
Da Sie sich erneut in Halle(Saale) als Kandidat der CDU zur Bundestagswahl 2009 stellen, wie wollen Sie den Rentner/innen erklären, dass sie so diskriminiert werden, obwohl laut Einigungsvertrag bis 1996 die Renten in Ost an die Renten West angeglichen werden sollten ?
Wie lange noch wollen Sie 20 Jahre nach der Wende auf diesem Gebiet fromme Absichtserklärungen abgeben ?
Die nächste Wahl kommt bestimmt !
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gobsch
Bürger aus Halle(saale)
Sehr geehrter Herr Gobsch,
eine Begründung für mein Abstimmungsverhalten zu den Rentenanträgen der Linken im Bundestag finden Sie in meiner diesbezüglichen Erklärung auf meiner homepage www.bergner.de unter "Reden und Meinungen".
Mit freundlichem Gruß
Dr. Christoph Bergner