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Antwort von Christoph Bayer
SPD
• 24.04.2012

(...) Vielmehr sollen mit dieser Einigung gerade auch für die muslimischen Schüler bessere Integrationsmöglichkeiten geschaffen werden. Der Terminus „christliche Gemeinschaftsschule“ mag auf den ersten Blick als eine missionarische Aufdringlichkeit erscheinen. Wenn darauf hingewiesen wird, dass das von der Landesverfassung zugrunde gelegte badische Simultanschulrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickelt werden soll, ist das für die Gemeinschaftsschule ein gangbarer Weg. (...)

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