Frage an Christoph Bayer von Uwe K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bayer,
laut http://www.spd.landtag-bw.de/index.php?docid=2445 fordert die SPD eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, diverse Jugendringe denken sogar an eine Absenkung auf 14 Jahre ( selbe Quelle).
Das hat nicht zufällig etwas mit dem Gesetz zur Wahlkampfkostenerstattung zu tun ?
§ 1. Grundsätze und Umfang der Erstattung. (1) Die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfs sind Parteien, die sich an der Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt haben, zu erstatten. Die Wahlkampfkosten werden mit einem Betrag von 1,50 Deutsche Mark je Wahlberechtigten dieser Landtagswahl insgesamt pauschaliert (Wahlkampfkostenpauschale).
(2) Das Wahlkampfkostenpauschale wird auf Parteien verteilt, die nach dem endgültigen Wahlergebnis mindestens 2,5 vom Hundert der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.
(3) Der Anteil an dem Wahlkampfkostenpauschale (Erstattungsbetrag) bemißt sich nach dem Verhältnis der im Land erreichten Stimmen.
Die absoluten Zahlen wurden mehrfach angepasst.
Quelle : http://www.verfassungen.de/de/bw/bw-wahlkampfkostengesetz67.htm
Sehr geehrter Herr Kück,
nein, mit der Wahlkampfkostenerstattung hat das überhaupt nichts zu tun, sondern mit meinem Verständnis von Politik und politischer Bildung.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Bayer