Herr Rasche, wie stehen Sie zu der Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen?
Sehr geehrter Herr Rasche,
wie stehen sie zu dem Thema Straßenausbaubeiträge, und wie haben Sie Ihre Stimmen bei der namentlichen Abstimmung im Landtag am 24.3.22 zu den Drucksachen 17/4115 (Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen) und 17/ 16774 ( Wir schaffen Klarheit bei Straßenausbaubeiträgen) abgegeben?
Ich bin mir sicher diese Frage interessiert nicht nur mich in Vorbereitung der Wahl am 15.05.22.
Nach meiner Meinung hätte eine Abschaffung der Beträge besser für Klarheit gesorgt als eine komplizierte, bürokratische 100% Förderung. So wie es auch viele Ihrer örtlichen Parteistrukturen gefordert haben.
Wie sehen Sie das ?
Mit freundlichen Grüßen
Martin H.
Sehr geehrter Herr H.
nach Jahrzehnten ohne wesentliche Änderungen bei den Straßenausbaubeiträgen haben wir zum Jahr 2020 die Beiträge der Eigentümer halbiert. Nun folgt die 100 prozentige Entlastung bei den Beiträgen - auch rückwirkend für Beiträge, die seit 2020 bereits durch das Land halbiert wurden. Dafür nutzen wir im Haushalt zur Verfügung stehende Mittel im Förderprogramm. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Entlastung bei den Eigentümern ankommt, ohne dass die Städte und Gemeinden finanziell dafür aufkommen müssen.
Nur wenn die Kommunen einen Kostenausgleich erhalten, können wir verhindern, dass die Entlastung zulasten der Stadtbücherei oder des kommunalen Schwimmbads geht. Würden die Straßenausbaubeiträge ohne finanziellen Ausgleich entfallen, wären Kommunen gezwungen, bei kommunalen Leistungen zu sparen oder Kommunalsteuern zu erhöhen. Angesichts der vielfältigen anstehenden Herausforderungen sowie der Gesamtschulden des Landes und der Kommunen wäre das finanziell verantwortungslos. Denn dann wären Anlieger im Ergebnis nicht entlastet, da die Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen durch die Mehrbelastung bei der Grundsteuer aufgehoben werden würde.
Darüber hinaus schreibt auch Artikel 78 (3) der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Konnexitätsaufsührungsgesetz einen Kostenausgleich vor. Dieser muss zeitgleich mit der Verabschiedung des Gesetzes geregelt sein. Aus eben diesem Grund war der Gesetzentwurf der SPD nicht zustimmungsfähig. Die Kostenfolge für die Kommunen ist nicht geklärt, der Gesetzentwurf steht nicht im Einklang mit der Verfassung. Kommunen würden gegen dieses Gesetz klagen. Anders ist dies bei unserem Antrag. Mit unserem Antrag entlasten wir die Anlieger faktisch und rechtssicher.
Der dieser Entlastung zugrunde liegende Parlamentsbeschluss beauftragt die Landesregierung darüber hinaus auch mit der Vorbereitung eines Gesetzentwurfes, der die Abschaffung auch im Kommunalabgabengesetz im Einklang mit dem Konnexitätsprinzip in Artikel 78 (3) der Landesverfassung nachvollzieht. Damit wird die Abschaffung auch gesetzlich normiert.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Rasche