Frage an Christine Stahl von Claudiac J. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Stahl,
als Juristin und Nürnbergerin können Sie sicher meine Frage zum Fall Mollath, der mich stark bewegt, beantworten.
Sachverhalte:
Am 7.4.2006 wurde seine Zwangsbetreuung angeordnet.
Am 4.07.2006 erfährt Mollath von der Zwangsversteigerung seines Hauses und protestiert dagegen, erhält aber keine Antwort.
Am 1.08.2006 war die Zwangsversteigerung.
Erst am 8.08.2006 war die Hauptverhandlung
Am 6.10.2006 endet Betreuung. In der Zwischenzeit ist das gesamte weitere Vermögen von Mollath verschwunden.
Fragen:
Wurde die Betreuung nur angeordnet, um an Mollaths Vermögen und evtl. noch vorhandene Beweise zu kommen?
Ist es üblich und rechtlich zulässig, das Vermögen eines Angeklagten noch vor seiner Verurteilung einzuziehen?
Was ist aus den Einnahmen der Versteigerung und aus dem sonstigen Vermögen, den Ferraris, dem Motorrad und seinen persönlichen Sachen geworden? Herr Mollath weiß es offensichtlich nicht!
Wie kann ein nicht betreuter Mensch, dem bei einem Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten genommen werden, sich um seine persönlichen Angelegenheiten kümmern?
Gibt es rechtliche Vorgaben, wie staatlicherseits das Vermögen eines Zwangsinhaftierten bis zu seiner Freilassung zu verwahren und zu schützen ist?
Wie wurde dies im Fall Mollath realisiert?
Für die Beantwortung meiner Frage danke ich im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Jurjanz
Sehr geehrte Frau Jurjanz,
Ihre nachvollziehbaren Fragen müssen von denjenigen beantwortet werden, in deren Verantwortungsbereich die Einweisungs- und Betreuungsbeschlüsse fallen, sowie die Entscheidungen zur Zwangsvollstreckung und Auflösung seines Vermögens. Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich diesbezüglich direkt an die bayerische Justizministerin wenden würden. Da ich den Grund für die Zwangsvollstreckung nicht kenne und dieser mir gegenüber auch nicht nicht eröffnet werden muß, werde ich Ihnen keine Auskunft geben können, ob die Zwangsvollstreckung einer Vertuschung diente und wohin das Vermögen ging. Ich kann nur hoffen, daß die Wiederaufnahme des Verfahrens zu einer vollen Rehabilitierung von Herrn Mollath führt und ggbfs. eine Entschädigung sowohl für die Zeit im Maßregelvollzug wie auch für einen möglicherweise erlittenen Vermögensschaden fällig wird. Vermutlich hat der Rechtsanwalt von Herrn M. diese Forderungen auch schon im Blick.
Mit freundlichen Grüßen, Christine Stahl