Frage an Christine Scheel von Stefan P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Scheel,
soeben habe ich das Statut des Einlagensicherungsfonds gelesen.
Unter §6 Absatz 10 steht doch tatsächlich:
"Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht."
Was sollen also die großspurigen Versprechungen seitens der Politik und Banken, die mit bis zu mehr als eine Million Einlagensicherheit pro Kunde werben ?
Mit freundlichem Gruß
Stefan Pahl
Sehr geehrter Herr Pahl,
vielen Dank für Ihre Frage zur Einlagensicherung von Banken. Gegenwärtig wird im Bundestag der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/12255) beraten. Danach soll die Mindestdeckung für Einlagen ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro erhöht werden. Ab dem 31. Dezember 2010 soll die Mindestdeckung auf 100.000 Euro angehoben werden. Die Auszahlungsfrist soll auf höchstens 30 Tage verkürzt werden. Zudem soll die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 Prozent abgeschafft werden. Von Bankenschließungen betroffene Anleger soll ihr Geld schneller zurückerhalten. Die Auszahlungsfristen bei der Einlagensicherung sollen auf 20 Arbeitstage seit Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) erfolgen. Dafür muss der Anleger seinen Anspruch jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Entschädigungsfalls vorgelegt haben. Die Geldinstitute müssen den Entschädigungseinrichtungen innerhalb von einer Woche die erforderlichen Daten zur Berechnung der Entschädigungsansprüche liefern. Die Erfüllung der Vorgaben aus dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zu einer erheblich höheren Beitragsverpflichtung der an den Sicherungssystem teilnehmenden Banken führen. Die drei "Säulen" des deutschen Bankensystems (Sparkassen, Volks-und Raiffeisenbanken, private Banken) haben jeweils eigene Sicherungssysteme, die von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betroffen sind. Mir erschließt sich aus Ihrer Frage nicht, welchem Einlagensicherungfonds ihre Bank zugehört. Da die entsprechende Satzung des Einlagensicherungsfonds mir nicht vorliegt, kann ich zu dem von Ihnen zitierten Satz keine Stellungnahme abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel