Frage an Christine Scheel von Michael E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Scheel,
gibt es eine gesetzliche oder sonstige verbindliche Bestimmung nach der ein Sozialamt verpflichtet ist eine Abzweigung des Kindergeldes an sich von der Familienkasse zu verlangen - oder liegt dies im Ermessen des Sozialamtes. Zusatzfrage: Warum dürfen Sozialämter dies ohne vorherige Anhörung der betroffenen Familie tun?
Danke für Ihre Mühe, freundliche Grüße,
Michael Ehrlichauf, Ingolstadt, Auenstr. 41
Sehr geehrter Herr Ehrlichauf,
vielen Dank für Ihre Frage. Gemäß § 82 SGB XII gilt das Kindergeld grundsätzlich als Einkommen. Die Abzweigung durch das Sozialamt ist somit grundsätzlich in Ordnung, wenngleich der oder die Sachbearbeiter /in Ihnen die Bescheide auf Nachfrage genauer erklären sollte. Von dem Kindergeld als Einkommen können weitere Beträge abgesetzt werden (s. § 82 Abs. 2 SGB XII). Andere Regeln gelten für das Kindergeld von erwachsenen Kindern mit Behinderungen. Da ich Ihnen keine Rechtsberatung geben kann und darf, möchte ich Sie bitten, sich bei Bedarf an eben solche zu wenden.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel