Frage an Christine Scheel von Ines E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag
Der Steuerfreibetrag entspricht dem kulturellen Existenzminimum, er beträgt in Deutschland 7.664 Euro für Einzelpersonen, für Ehepaare 15.328. Sie dürfen zuvor Arbeitskosten abziehen. Bürger, die Familien gründeten, Kinder/Enkelkinder erziehen, erhalten im Hartz4-System/Berlin monatlich pro Erwachsener 533 (311 plus 222 Mietanteil), jährlich 6.396 Euro für Essen, Wohnung, Strom, Medikamente..., Differenzbetrag: 1.268 Euro, monatlich 105,67 Euro. Auch die Absenkung von Arbeitslosengeld 1 auf Sozialhilfeniveau erfolgte/erfolgt per Gesetz unabgefedert, sobald jemand einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zugeordnet wurde. Aufstocker, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben, erhalten bei gleichem Arbeitslohn weniger Geld (ca. 200 Euro) als Einzelnlebende.
Warum hatten die Grünen dem zugestimmt?
Hartz4 wirkt wie tagtägliches Mobbing, es macht krank. Wer sich krank fühlt, hat nur eingeschränkt Nerven für Probleme von Kindern.
Wie ist Ihre Position zum Grundeinkommen?
Freundliche Grüße Ines Eck
Sehr geehrte Frau Eck,
vielen Dank für Ihre Frage zum Arbeitslosengeld II bzw. zum Grundeinkommen. Die Reform der Arbeitsmarktförderung hat die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gebracht. Das Arbeitslosengeld II will und soll eine soziale Absicherung gewährleisten für die Zeit der Nichterwerbstätigkeit. Grundsätzliches Ziel ist und bleibt die Förderung der Arbeitsaufnahme im Erwerbssystem und nicht eine Grundsicherung auf Dauer ohne Erwerbsbeteiligung. Ich halte das im Grundsatz für richtig, weil möglichst alle erwerbsfähigen Menschen ihren Beitrag zur Wertschöpfung der Gesellschaft leisten sollen. Ich unterstütze den Beschluss von der Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg der zur sozialen Grundsicherung erheblichen Reformbedarf beim Arbeitslosengeld II einfordert.
(vgl. Anlage)
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel