Frage an Christine Scheel von Stefan P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Scheel,
die Bundeskanzlerin persönlich hat die Sicherheit aller Spareinlagen garantiert. Diese Garantie hat jedoch keine Rechtskraft. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass ich von einer Garantie seitens Frau Dr. Merkel nicht viel halte. Meines Erachtens soll diese "Garantie" nur die Leute dazu animieren ihr Geld auf der Bank zu lassen.
Warum wird kein Gesetz verabschiedet, in dem die Sicherheit der Sparguthaben garantiert wird?
Mit freundlichem Gruß
Stefan Pahl
Sehr geehrter Herr Pahl,
vielen Dank für Ihre Frage nach der Sicherheit von Spareinlagen. Die politische Garantie der Spareinlagen durch Bundeskanzlerin Merkel hat ihren Zweck erfüllt, dass die Bankkunden die Ruhe bewahrten und nicht panikartig ihre Sichteinlagen von den Banken zurückforderten. In der Marktwirtschaft sind Banken i.d.R. Privatunternehmen, die im Wettbewerb zueinander stehen und das Risiko ihrer Insolvenz in Folge von ihren Bankgeschäften selber tragen müssen. Deswegen gibt es einen Einlagensicherungsfonds unter den Privatbanken und ähnliche Sicherungssystem unter Sparkassen und Volksbanken. Der Staat muss zur Vermeidung von Finanzmarktrisiken schärfere Anforderungen an das jeweilige Eigenkapitalrisiko der Banken für von ihnen zu verantwortende Bankgeschäfte stellen, um z.B. das völlige Veräußern von Kreditrisiken in Paketen, die niemand mehr auf ihren Risikogehalt einschätzen kann, an Dritte zu verhindern. Der Staat kann in einer Marktwirtschaft Risiken von Banken nicht pauschal übernehmen. Er muss mehr für eine funktionsfähige Bankaufsicht sowohl national, in der EU als auch für die Funktionsfähigkeit internationaler Finanzmärkte tun. Sie können die Position der Grünen zur Bekämpfung der Finanzmarktkrise unter gruene-bundestag.de nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel