Frage an Christine Scheel von Hans-Jürgen S. bezüglich Finanzen
Werden Verkäufe von Aktien, die vor 2000 gekauft wurden und einen höheren Verkaufserlös haben als der Kaufpreis war mit Abgeltungssteuer belegt oder nicht?
Sehr geehrter Herr Sachs,
vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen aus Aktien. Bisher ist es so, dass die Gewinne aus privaten Wertpapierverkäufen, z.B. aus Aktien, steuerfrei bleiben, wenn diese Aktien sich länger als ein Jahr im Besitz des Verkäufers befunden haben. Diese Spekulationsfrist wurde von der großen Koalition für Aktien, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden, abgeschafft. Konkret bedeutet dies, dass private Veräußerungsgewinne aus Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, weiter nach den alten Bedingungen steuerfrei bleiben. Dies gilt dann natürlich auch für Aktien, die vor dem Jahr 2000 gekauft wurden.
Aus meiner Sicht, ist die von Union und SPD eingeführte volle Besteuerung von Dividenden und privaten Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren schlecht für die Aktienkultur hierzulande und beschädigt auch die langfristige Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. Denn während Zinsen künftig mit grundsätzlich 25 Prozent besteuert werden, werden Dividenden fast doppelt so hoch belastet. Zunächst versteuert das Unternehmen seinen Gewinn mit ungefähr 30 Prozent. Danach zahlen Aktionärin oder Aktionär auf den als Dividende ausgeschütteten verbleibenden Gewinn noch einmal grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungssteuer. Zusammen macht das fast 50 Prozent Steuerbelastung aus. Selbst der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat bereits vor den negativen Folgen dieser Diskriminierung von Eigenkapital gewarnt. Die Grünen haben deshalb vorgeschlagen, Dividenden nur mit dem halben Steuersatz zu belegen, um die Steuerbelastung von Zinsen und Dividenden stärker anzunähern um Steuergestaltungen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel