Frage an Christine Scheel von David Christian B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Scheel,
Da Sie im Ausschuss für Finanzen sitzen, habe ich auch an Sie folgende Anregung/Frage:
Vor einiger Zeit konnte man den Medien entnehmen, dass unser netter Herr Gabriel für die KFZ-Steuer die CO2-Emmissionswerte als Basis heranziehen möchte.
Ich bin zwar kein Autofahrer, plädiere jedoch trotzdem für die völlige Abschaffung dieser Steuer. Da sie meines Wissens eine Bundessteuer wird (ist?), müsste man sich dabei nicht einmal mit den Ländern streiten.
Der Wegfall der KFZ-Steuer sollte durch eine Erhöhung der Mineralölsteuer ausgeglichen werden. Es erscheint mir nämlich nicht gerechtfertigt, spritfressende Wagen, welche in der Garage stehen, zu besteuern (ist im Prinzip eine Vermögenssteuer, welche ich auch ablehne).
Die Mineralölsteuer andererseits ist wunderbar in der Lage, die gewüntschen Lenkungseffekte beim Verhalten der Verbraucher zu schaffen: Nämlich die Reduktion der Nutzung fossiler Energieträger.
Autobesitzer betrachten wegen die Fixkosten durch Versicherung und KFZ-Steuer ja nicht die Gesamtkosten des Autofahrens, sondern nur ihre Grenzkosten (kein Auto in der Garage zu haben ist ja nicht unbedingt eine Option).
Sprich nur die Reperatur- und Treibstoffkosten werden (sinnvollerweise!) für den Vergleich mit dem ÖPNV herangezogen (Ticketpreise sind hier Grenzkosten der Mobilität). Wenn diese stiegen müsste sich das positiv auf die ÖPNV-Nutzung auswirken.
Zu beachten ist in dem Kontext jedoch noch die Problematik von Pendlern. Auch wenn es ein durchaus gewünschter Effekt ist, dass Arbeitnehmer in der Nähe ihrer Arbeitsstelle wohnen, bleibt zu sehen, ob es Fälle gibt, in welchem die Pendler zu stark getroffen würden.
Dieses Phenomen sollte jedoch mit anderen Mitteln abgefangen werden – Stichwort Entfernungspauschale. Denn so bleiben die Anreize zum schonenden Umgang mit Ressourcen bestehen.
Über diese Idee wurde soweit ich weiß bereits 2004 nachgedacht. Warum wurde sie verworfen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Berg,
vielen Dank für Ihre Frage nach der Umlegung der KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer.
Die KFZ-Steuer wird durch ein Bundesgesetz geregelt. Die KFZ-Steuereinnahmen in Höhe von 8,9 Mrd. € fließen jedoch ausschließlich den Bundesländern zu. Deswegen ist es fiskalisch eine Ländersteuer. Im Rahmen der Föderalismuskommission wird derzeit diskutiert durch einen Steuertausch von Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer letztere auf den Bund zu übertragen. Bisher gibt es dazu keine Einigung, weil das Steueraufkommen der beiden Steuern nicht völlig identisch ist und auch in Zukunft nicht von gleicher Dynamik gekennzeichnet sein wird. Bündnis 90/Die Grünen unterstützt in der Föderalismuskommission den Gedanken die KFZ-Steuereinnahmen auf den Bund zu übertragen, weil dann für die Besteuerung von Fahrzeugen unter die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes fallen würde. Jetzt ist jede Reform der KFZ-Steuer ein zustimmungspflichtiges Gesetz durch den Bundesrat. Die schwarz-rote Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben an den Interessen der Bundesländer gescheitert, eine KFZ-Steuerreform zu beschließen, die gestaffelt nach Schadstoffwerten funktionieren soll. Die KFZ-Steuerreform wurde aktuell aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung herausgenommen. Das Vorhaben wurde auf das Jahr 2010 nach der nächsten Bundestagswahl vertagt.
Grundsätzlich kann ich Ihrer Idee, die KFZ-Steuer auf die Mineralösteuer umzulegen, zustimmen, weil es eine erhebliche Steuervereinfachung bringt. Die Erhebung der KFZ-Steuer durch die Bundesländer ist sehr verwaltungsaufwendig. Angesichts des hohen Spritpreises in Folge des stark gestiegenen Weltmarktpreises für Öl möchte ich von diesem Schritt jedoch abraten, weil viele Bürgerinnen einen noch höheren Spritpreis an der Tankstelle politisch nicht akzeptieren würden. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb zur KFZ-Steuerreformdebatte einen eigenen Antrag ins Parlament eingebracht, der zum Klimaschutz im Verkehr die KFZ-Steuer schnellstmöglich auf CO2-Bezug umstellen will (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8538 in der Anlage). Zur Pendlerpauschale vertrete ich die Auffassung, dass sie wieder ab dem ersten Kilometer mit 15 Cent je Kilometer gewährt werden sollte. Die Wegekosten zur Arbeit sind Werbungskosten, die deshalb jeder Arbeitnehmer steuerlich geltend mach darf. Zurück zu 30 Cent je Kilometer geht fiskalpolitisch nicht, weil die öffentlichen Haushalte insb. im Bund längst noch nicht ausgeglichen sind (vgl. meinen Leserbrief zur Pendlerpauschale).
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel