Frage an Christine Scheel von Josef H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
sehr geehrte frau scheel,
ich hätte zwei fragen an sie:
schon sein vielen jahren erfährt man aus der presse regelmäßig, dass der umsatzsteuer-betrug durch karusellgeschäfte zunimmt. derzeit sind es lt. mitteilung des bundesrechnungshofes ca. 20 milliarden euro. das heisst, dass die umsatzsteuer mehr als 2 % ohne diesen betrug niedriger sein könnte. weshalb - bei diesen beträgen sollten die alarmglocken schrillen - gewinnt man als steuerzahler den eindruck, dass dies von allen als "gottgegeben" hingenommen wird und nichts wirksames unternommen wird? gibt es auch hier probleme zwischen bund und ländern, die nicht sein müssten?
die zweite frage bezieht sich auf eine entscheidung des bundesfinanzhofes von letzter woche, nach der die betreiber von daddel-automaten auf eine rückzahlung der umsatzsteuer in höhe von ca. 2 milliarden euro hoffen dürfen. welches modell präferieren sie für die künftige behandlung der geld-automatenaufsteller:
- umsatzsteuerpflicht für alle, also auch für die staatlichen spielcasinos
oder
- umsatzsteuerfreuheit für alle, d.h. auch keinen vorsteuerabzugmehr für nichtstaatliche automatenbetreiber?
mit frundlichen grüßen
josef högl
Sehr geehrte Herr Högl,
zu Ihrer ersten Frage wegen der immensen Summe von Umsatzsteuerbetrug. Der IFo-Schnelldienst Nr. 9/2005 schreibt, dass sich für das Jahr 2005 ein "leichtes Absinken der Mehrwertsteuerhinterziehungsquote" abzeichnet. "Seit dem Jahr 2001 fand kein wesentlicher Anstieg der Quote statt, vielmehr verharrte sie recht konstant um den Wert von 10%. Für das Jahr 2005 ist nun zum esten Mal seit Jahren eine Leinchte Besserung festzustellen. Der zum gegenwärtigen Zeitpunkt prognostizierte Wert der Hinterziehungsquote sinkt auf 9 1/2%. Dies könnte darauf deuten, dass die vom Gesetzgeber in den letzen Jahren ergriffenen Maßnahmen nun doch mit einiger Zeitverzögerung in gewissenem Maße wirken..." "In diesem Zusammenhang ist insb. das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz mit seinen Regelungen zur Abgabe von monatlichen Voranmeldungen bei Unternehmensneugründungen und unagekündigten Umsatzsteuer-Nachschau, Vorsteuererstattung gegen freiwillige Sicherheitsleistung und Haftung zu nennen. Darüberhinaus wurden im Steueränderungsgesetz 2003 vor allem Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerausfällen bei Globalzessionen und bei Leasing sowie Mietkaufmodellen ergriffen und im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 solche zur Vermeidung von Steuerausfällen bei Grundstückslieferungen und zur Sicherstellung des Steueranspruchs in der Baubranche." (IFO-Schnelldienst 9/2005) All diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass die Hinterziehungsquote auf rd. 9 1/2% das entspricht rd. 15 Mrd. Euro/Jahr zurückgegangen ist. Diese Zahl ist immer noch erschreckend, aber es sind bereits relative Erfolge zu verzeichnen. Daneben wurde die Bekämpfung der Schwarzarbeit verstärkt u.a.durch die Einrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln und eine erhebliche Personalaufstockung beim Zoll. Einige Bundesländer wie NRW haben bereits eine landesweite Zentrale zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung eingerichtet. Andere Ländner wie Bayern jedoch nicht. Wir halten dies in allen Ländern für notwendig. Außerdem müssen die Länder ihre Software unterneinander aufeinander abstimmen oder harmonisieren um den bundesweiten und grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug bei Karusellgeschäften mit größerem Erfolg bekämpfen zu können. Der Bund ist auf die Zusammenarbeit mit den Ländern und anderen EU-Ländern angewiesen.
zu Ihrer 2. Frage,
noch vor der Sommerpause wurde im Finanzausschuss unter Drucksache 15/5863, vom 29.06.2005 eine Beschlussempfehlung verabschiedet zur 20. Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 15/5444). Sie beinhaltet, dass die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, in die Umsatzbesteuerung einbezogen werden. Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet und liegt jetzt im Bundesrat. Der will dem nach meinen Informationen nicht zustimmen, weil den Ländern daraus fiskalische Nachteile entstehen. Wie das Vermittlungsverfahren ausgeht ist mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Sellin, Büro Christine Scheel