Frage an Christine Scheel von Peter H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Fr. Scheel,
nachdem Sie die Einschränkung der Bürgerrechte bereits einräumen, dies dann jedoch versuchen zu Verharmlosen , hätte ich eine ganz konkrete Antwort auf den folgenden Sachverhalt:
Im Oktober 2001, mit BT-Drucksache 14/6883 - Protokoll 106 führt der Bund deutscher Finanzrichter gegenüber dem Finanzausschuss des deutschen Bundestages aus, dass er (der Richterbund) die geplante Einführung des heutigen §27b (damals noch geplant in der AO ), wegen massivster Verletzung der verfassungsmäßigen Grundrechte, grundweg Ablehnt!
In der AO wäre ja durch §413 die Einschränkung der Grundrechte sogar geregelt . Da also in diesem Gesetzeswerk bereits verfassungsrechtliche Bedenken bestanden von Seiten der Richter selbst, ist die hier vertretene Argumentation, dass das UmStG keine Zitierung benötigen würde, da ja in der AO zitiert sei, nicht haltbar und wohl Augenwischerei! Das Umsatzsteuergesetz ist ein eigenständiges Gesetz !!
Das Zitiergebot ist im Art. 19 GG geregelt.
Nun zu meiner Frage:
Wie ist es dann für eine gewählte Administration, einer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung vertretbar, die ja nie wieder rechtsbeugend tätig sein wollte; dass ein Gesetz angewendet wird, von dem die Beteiligten - sowohl die Juristen (Justiz), als auch die Finanzverwaltung und sogar Mitglieder des Parlamentes bereits die Erkenntnis erlangt haben, dass es gemäß unserem Grundgesetz seit seiner Einführung im Jahr 2002 bereits nichtig war und weder durch ein Gerichtsurteil noch sonst wie in den Zustand der Rechtmäßigkeit versetzt werden kann; aber weiter angewendet wird ?
Immerhin ist zur Zeit niemand im Stande, den Gegenbeweis anzutreten und schlimmer noch, es kostet den Steuerzahler 500 Mio Euro täglich ..... - Das es sich das UmStG spielt dabei keine Rolle, weil das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass Einflussnahme durch die Politik oder wirtschaftliche Erwägungen keinerlei Einfluss haben dürfen auf Grundrechtseinschränkung (siehe Rundfunkgebührenurteil )
Sehr geehrter Herr Hirschfeld,
im Gegensatz zu Ihren Ausführungen im Einführungssatz Ihrer e-mail habe ich mich bereits während der Beratungen zur Regelung der Umsatzsteuernachschau dafür eingsetzt, dass im Umsatzsteuergesetz die Einschränkung der Grundfreiheit (Unverletzlichkeit der Wohnung) transparent ausgewiesen wird. In den Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesländern ist dies dann jedoch nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel