Frage an Christine Scheel von Rüdiger S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Scheel,
da auch die Finanzämter in Niedersachsen mit Musikern ein Abzocken betreiben bzgl. dem Steuersatz von 7% oder 19%, haben wir gespannt auf die Fragen von Frau Wiedmann mit einer Antwort von ihnen gerechnet und nicht durch Herrn Sellin.
Mit
Antwort vom 07.12.2007 durch Herrn Sellin zu dem Thema Praxis der Finanzämter, schreibe ich ihnen gerne ein paar Sätze, die mir von Finanzbeamten zugestellt wurden.
Dort heißt es z.B.:
"Ein Bandleader ist Unternehmer und kein Künstler"
der "Bandleader" soll 19% Kollegen nur 7% zahlen, wo steht dieses Urteil/Gesetz geschrieben?
"Es wird bei einer Tanz- und Stimmungsband nur allgemeines Musikgut wiedergegeben, deshalb 19%"
ein Dj darf mit 7% versteuern und ein Musiker soll 19% nehmen oder diese nach Jahren rückwirkend nachzahlen.
"Musiker einer Tanzband proben nur für sich alleine und nicht zusammen"
Diese "Auffassung" würde auf einem Feuerwehr- oder Schützenball usw. richtig für "Stimmung" sorgen.
"Sie sind kein anerkannter Musiker"
Seit Jahren werden die Auflagen der KSK erfüllt.
Dort bin ich als Musiker/Künstler anerkannt und NICHT als "Bratwurstverkäufer".
Wohlwissend, das FA interessiert dieses nicht.
Meine Fragen:
1. Stimmen Sie sehr geehrte Frau Scheel, nachdem Sie diese Zeilen aus der "Praxis vom Finanzamt" gelesen haben meiner Feststellung zu, dass sich diese Finanzbeamten mit ihrer "Rechtsauffassung" gegenüber den Musikern/Künstlern nicht an das Recht und Gesetz gehalten haben?
2. Mit welchem Prozentsatz sollte ihrer Meinung nach,
eine Newcomer gegründete "Tanzband von morgen" die Gage versteuern, um nicht wie wir und viele andere Künstler nach ein paar Jahren im Würgegriff der Finanzwillkür zu landen?
Anruf beim FA zwecklos da unterschiedliche Aussagen, bei Steuerberatern gibt es auch nur verschiedene Argumentationen, einer sagt Steuerbefreit, dann wieder 7% ein anderer 19% usw.
Vielen Dank für ihre pers. Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Rüdiger Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Umsatzbesteuerung von Künstlern. Als Mitarbeiter von Christine Scheel habe ich die erste Antwort zum Thema Künstlerbesteuerung von Frau Wiedmann im Auftrag der Abgeordneten übernommen. Wir haben Frau Wiedmann die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf unsere Anfrage an das BMF zur Verfügung gestellt. Im Anschluss daran fragen wir jetzt beim BMF nach, wie sichergestellt wird, dass es in den einzelnen Finanzämtern zu einer einheitlichen Anwendung von "vergleichbaren Darbietungen" zu Theateraufführungen und Konzerten kommt. Ich bin der Meinung, dass kulturelle Darbietungen von Künstlern in der Umsatzsteuer gleichbehandelt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel