Frage an Christine Scheel von Rosemarie W. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Scheel,
vielen Dank für die schnellen Rückantworten zum Thema Umsatzbesteuerung der Musiker. Wie schon im Brief von Herrn Peter Selin erwähnt wurde, sind wir mit den Antworten nicht zufrieden. Deshalb nun 2 weitere Fragen:
1) Eigentlich haben wir Musiker eine Antwort von Ihnen erwartet. Leider bekamen wir nur Antworten von Herrn Selin. Warum?
2) Was sagen Sie zum Urteil des Senats in dem ein DJ auf einer Technoveranstaltung, den Konzert- und Kunstbegriff, der für die Beurteilung des ermäßigten Steuersatzs massgebend ist, bereits durch Mixen und scratchen erfüllt? Wenn das ausreicht, so dürfte auch der Musiker auf der Bühne mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz abrechen!
Ich freue mich schon auf Ihre Antwort.
Vielen Dank im Voraus.
Mit musikalischen Grüßen
Rosemarie Wiedmann
Sehr geehrte Frau Wiedmann,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Umsatzbesteuerung von Künstlern. Als Mitarbeiter von Christine Scheel habe ich die erste Antwort im Auftrag der Abgeordneten übernommen. Wir haben Ihnen die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf unsere Anfrage an das BMF zur Verfügung gestellt. Im Anschluss daran fragen wir jetzt beim BMF nach, wie sichergestellt wird, dass es in den einzelnen Finanzämtern zu einer einheitlilchen Anwendung von "vergleichbaren Darbietungen" zu Theateraufführungen und Konzerten kommt. Ich bin der Meinung, dass kulturelle Darbietungen von Künstlern in der Umsatzsteuer gleichbehandelt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel