Frage an Christine Scheel von Carolin Ellen S. bezüglich Familie
Hallo Fr. Scheel,
auch mich interessiert die aktullen Entwicklungen bezgl dem neuen Unterhaltsgesetzes. Ich habe erfahren, dass es wohl immer noch an einem Gutachten liegt, dass immer noch geprüft wird. Wie lange zieht sich das noch hin???
Ich bin 27 Jahre alt und habe eine 2 1/2 jährige Tochter. Bin im 3 Monat schwanger mit dem zweiten Kind. Ich lebe mit dem Vater meiner Kinder zusammen sind aber nicht verheiratet. Er wurde leider erst vor 4 Monaten rechtskräftig geschieden.
Seine erste Frau hat ebenfalls 2 Kinder mit ihm.
Zur Zeit (noch nach alter Tradition) werden die Kinder (auch meines) mit ihr gleichgestellt , sodass jedes Kind jeweils weniger als nötig Unterhalt erhält. Sie erhält defakto noch nachehelichen Unterhalt. Wenn unser zweites Kind geboren ist, hoffe ich auf jeden Fall, dass dieses neue Gesetz verabschiedet wurde.
Wie sieht es dann bei uns aus??
Sie hat jetzt ihr Abitur nachgeholt und studiert noch und erhält Bafög und Unterhalt und Kindergeld.
Wenn das Kind da ist, geht Sie dann arbeiten und verdient zumindest etwas Geld.
Ich wiederum bin wegen dem Baby Zuhause.
Ihre Kinder sind 5 und 10 Jahre alt und gehen bereits in Schule und Kindergarten und anschliessend bis 16 Uhr in den Hort.
Da wir auf weiterhin nicht vorhaben zu heiraten, besteht für mich die Frage ob Sie weiterhin bevorzugt wird obwohl sie arbeiten gehen kann und ich definitiv noch nicht.
Oder muss ich tatsächlich heiraten damit ich überhaupt einen Anspruch habe?
Wäre sie jetzt kinderlos wäre die Sachlage klar.
Wie aber sieht es aus wenn beide Mütter die Kinder versorgen?
Spielt da die Erwerbsobliegenheit auch eine Rolle??
Oder etwa das Alter???
Bekanntlich müssen Kleinkinder noch mehr von der Mutter betreut werden wie Schulkinder.
Es grüßt
Carolin Skok
Sehr geehrte Frau Skok,
vielen Dank für Ihre Frage nach der Unterhaltsrechtsreform.
Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat bislang noch kein Ergebnis ihrer Verhandlungen zur Unterhaltsrechtsreform vorgelegt. Deshalb liegt auch kein Gesetzentwurf zu der von Ihnen angesprochen Frage vor. Ich kann Ihnen derzeit leider keine konkrete Antwort geben. Aus den Presseveröffentlichungen ist allenfalls zu schließen, dass es auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Sellin, Büro Christine Scheel