Frage an Christine Scheel von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Scheel,
das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption fordern die Signaturstaaten auf, die Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen, Beide Dokumente/Übereinkommen sind vom Deutschen Bundestag bisher nicht ratifiziert worden.
Warum ist das so?
Was spricht dagegen, wenn andere Länder das offensichtlich können?
Wann wird das endlich geschehen?
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klenke
Sehr geehrter Herr Klenke,
vielen Dank für Ihre Frage nach der fehlenden Ratifizierung der von Ihnen genannten Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption, die Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten. Nach Auffassung von CDU und FDP ist keine Ratifizierung notwendig, weil die bestehenden Regeln ausreichten. Sie müssten nur endlich angewandt werden. Daher findet sich zu diesem Punkt auch keine Formulierung in der Koalitionsvereinbarung. Wir Grüne sind dagegen der Auffassung, dass sehr wohl Handlungsbedarf besteht und haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung vorgelegt. Keine Ratifizierung notwendig? Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn die bestehenden Regeln tatsächlich bereits ausreichen sollten, kann doch gegen eine Ratifizierung eigentlich nichts einzuwenden sein. Der Rechtsausschuss hat in seiner 144. Sitzung am 27. Mai 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Beratung des Gesetzentwurfs zur Abgeordnetenbestechung auf Drucksache 16/6726 zu vertagen.
In der 146. Sitzung des Rechtsausschusses am 17. Juni 2009 beantragten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD erneut die Vertagung. Der Rechtsausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Beratung des Gesetzentwurfs erneut zu vertagen. Nach Ablauf der Legislaturperiode folgt aus dem Grundsatz der parlamentarischen Diskontinuität, dass der Gesetzentwurf verfällt. Den insoweit verfallenen Gesetzentwurf habe ich angehängt. Die Bundestagsfraktion Bündis 90/Die Grünen will in dieser Legislaturperiode einen neuen Gesetzentwurf einbringen und die Bundesregierung auffordern die Konventionen zu ratifizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel