Frage an Christine Scheel von Ursula A. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Scheel,
Seit 2006 besteht die Möglichkeit, sich als Existenzgründer freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Da ich zur Zeit einen Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt beziehe, könnte ich mich also theoretisch versichern. Allerdings läuft die Versicherung zum 31.12.2010 aus, Leistungen werden nur noch bis 31.12.2011 gezahlt.
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe ich auf Anfrage, ob eine Verlängerung geplant sei, die Nachricht erhalten, die "endgültige Entscheidung darüber trifft (...) der Gesetzgeber, da die Befristung gesetzlich festgelegt ist."
An wen kann ich mich wenden, um mich für eine Fortführung der freiwilligen Weiterversicherung einzusetzen? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Ursula Asp
Sehr geehrte Frau Asp,
vielen Dank für Ihre Frage nach der Möglichkeit sich als Existenzgründerin auch nach dem 31.12.10 freiwillig weiter gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat hierzu bereits einen Antrag beschlossen und in den Bundestag eingebracht, der die Fortsetzung der Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung von Selbständigen gegen Arbeitslosigkeit auch nach dem 31.12.10 unbefristet einfordert.
Ich hoffe, dass die Bundesregierung dieser Aufforderung nachkommt. (Antrag und Kleine Anfrage in der Anlage)
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel