Frage an Christine Scheel von Frank B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Frau Scheel,
Zur bestehenden Krise unseres Geldsystems haben ich feststellen müssen, dass dieses Geldsystem (Reservewährungssystem) nicht zum Wohl der Bürger und des Staat funktioniert, denn es schöpfen in diesem System lediglich private Großbanken Geld in einem Rahmen, der durch die von der Zentralbank vorgegebenen Mindestreservesätze geringfügig eingegrenzt (aber von ihr immer weniger kontrollierbar) ist. Den Regierungen wird von der Bankwirtschaft "verboten", Geld zu schöpfen, sie müssen es bei der privaten Finanzwirtschaft als Kredit gegen Zinsen aufnehmen. Der Staat wird zum Geld-Umverteiler für die private Bankwirtschaft.
Somit ist erklärbar weshalb unser Staat, obwohl Exportweltmeister und einer der führenden Wirtschaftskraft, verschuldet ist und überall Geld fehlt.
Meine Fragen an Sie:
1. Wieso haben Banken das Recht, ungedeckte Krediten zu vergeben (fractional reserve system) und dafür Zins und Zinseszins zu fordern?
2. Warum dürfen Banken in Deutschland nur 2% Eigenkapital besitzen und 98% so genanntes Buch- oder Giralgeld, also "Geld" welches nur in Form von Zahlen im System vorhanden ist, haben und wann wird die Mindestreservepflicht der Privatbanken wieder deutlich, am besten auf 100%, erhöht?
3. Wann erhält oder holt sich der Staat das Geldschöpfungsrecht für die Gesellschaft zurück, das heißt, die Geldschöpfung muss grundsätzlich bei der Zentral- oder Staatsbank liegen, die neben Wirtschafts- und Finanzministerium zum zentralen Arm der Regierung wird, und damit ihre undemokratische "Unabhängigkeit" verliert. Die Bundesbank gibt Darlehen zu geringeren Zinsen aber genau vorgegebenen Zwecken dadurch ermöglichter Geschäftstätigkeit an Depositenbanken, damit diese damit der Reservehaltungspflicht bei Kreditvergabe nachkommen können.
4. Wann wird über all dies, im öffentlichem Raum diskutiert?
MfG
Frank Behrens
Sehr geehrter Herr Behrens,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Geldsystem. Europa hat sich mit Einführung des Euros für eine unabhängige europäische Zentralbank (EZB) entschieden. Die EZB entscheidet mit ihren verschiedenen geldpolitischen Instrumenten über die Geldversorgung der privaten und öffentlichen Banken und damit indirekt auch über die Höhe der Zinsen zur Kreditvergabe von Banken an Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger. Das Kreditwesengesetz (KWG) schreibt in Deutschland den Banken dezidiert vor, welche Eigenkapitalquote sie vorzuhalten haben (vgl. Eigenkapitalrichtlinie). Im Rahmen der Reform der Finanzmarktrichtlinien (Basel II) ist jetzt festgehalten, dass Zweckgesellschaften von Banken ebenfalls mit Eigenkapital zu unterlegen sind. Dies war in der Vergangenheit nicht der Fall, so dass Banken mit Hilfe von Zweckgesellschaften die Eigenkapitalvorschriften des KWG umgehen konnten und ihr Kreditgeschäft risikoreich vergrößern konnten. Der Zusammenbruch der privaten Industriekreditbank oder auch verschiedener öffentlicher Landesbanken ist dem Umstand geschuldet, dass die Eigenkapitalregelungen durch Banken umgangen werden konnten und die Finanzmarktaufsicht dies nicht rechtzeitig als riskant erkannt hat. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat Vorschläge zur Reform der Finanzmärkte vorgelegt,
die ich Ihnen in der Anlage zur Kenntnis geben möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel