Frage an Christine Scheel von Monika L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Scheel,
ich bin 1949 geboren und müsste eine Rentenkürzung von 18 % hinnehmen, wollte ich nach 45 Beitragsjahren mit 60/61 Jahren in den Ruhestand gehen.
Das ist sehr ungerecht, da viele 65-67 jährige keine 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse erarbeiten bzw. einzahlen.
Wie steht Ihre Partei zu dieser Frage?
Mit freundlichen Grüßen
M. Löffler
Sehr geehrte Frau Löffler,
vielen Dank für Ihre Frage zur Rentenkürzung bei vorzeitigem Ruhestand.
Wir benötigen flexible Übergangsmöglichkeiten in den Ruhestand. Viele Menschen können und wollen auch im Alter berufstätig sein. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob jemand lange Zeit körperlich gearbeitet hat oder an der Universität gelehrt hat. Wir wollen die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wieder auf 63 Jahre senken. Auch soll ein Bezug von Teilrente bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Das macht es für ältere Beschäftigte leichter, bis zur Regelaltersgrenze mit wenigen Stunden zu arbeiten und mit der verbleibenden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften aufzubauen.
In einem ersten Schritt wollen wir die Garantierente einführen. Mit ihr sollen Ältere vor Armut geschützt werden, auch jene Bürgerinnen, die zusätzlich keine betriebliche oder private Vorsorge betreiben konnten. Die Bürgerinnen müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Beitragszahlende der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige oder mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Die Garantierente muss aus Steuermitteln finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel