Frage an Christine Scheel von Erik P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Scheel,
auf abgeordnetenwatch.de werden Sie als eine der Grünen Abgeordneten gelistet, die sich bei der Abstimmung über Sperren für Kinderpornographische Internetseiten enthalten haben.
Ich war ursprünglich davon ausgegangen, dass dieses Thema sehr polarisierend wirkt und möchte Ihnen deshalb zweierlei Fragen stellen:
1. Was hat Sie dazu bewegt, sich Ihrer Stimme zu enthalten? Da Sie ja an der Abstimmung teilgenommen haben, gehe ich davon aus, dass Sie sich eine Meinung zu diesem Gesetzesentwurf gebildet haben und diese Entscheidung bewusst getroffen haben.
2. Ein ähnliches Verhalten scheint bei den Grünen weiter verbreitet zu sein als bei den anderen Parteien. Ihre Partei hat einen sehr geringen Anteil an Abgeordneten, die nicht an der Abstimmung teilgenommen haben, aber einen vergleichsweise großen Anteil an Abgeordneten, die sich Enthalten haben. Kennen sie eine Erklärung für dieses Verhalten?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Pöhler,
vielen Dank für Ihre Fragen. Bereits im Vorfeld der Abstimmung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, hat die Diskussion über einen geeigneten Weg für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Kinderpornographie hohen Wellen geschlagen. Es ist naheliegend, dass Diskussionen in einem solchen Themenfeld kontrovers laufen. Denn wir bewegen uns hier in einem enormen Spannungsverhältnis zwischen Freiheits- und Schutzrechten.
Auch wir, die wir uns bei der Abstimmung zum Gesetzesentwurf enthalten haben, wollen selbstverständlich keinen Abbau des Rechtsstaats oder die Aufweichung von Grundrechten. Deshalb konnten und wollten wir dem Gesetz nicht zustimmen. Auf der anderen Seite steht der erforderliche Einsatz für den Kinderschutz. Kindern gebührt in ganz besonderer Weise der Anspruch auf Schutz und Unversehrtheit. Dies wird nicht zuletzt daran deutlich, dass mittlerweile fast die Hälfte der Opfer von Kinderpornographie unter fünf Jahre alt ist. Der Anspruch auf eine zweifelsfrei rechtsstaatliche, verhältnismäßige und effektive Bekämpfung dieses Delikts im Internet – als ein Beitrag zu einem umfassenden Kinderschutz - sollte daher nicht aufgegeben werden. Dem wollten wir durch unsere Enthaltung bei der Abstimmung Ausdruck verleihen. Wir haben zudem eine persönliche Erklärung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag abgegeben.
http://www.christine-scheel.de/show/2567690.html
Wir hoffen auf Respekt für diese Entscheidung, die von uns nicht leichtfertig getroffen worden ist. Nicht jeder hat sich wohl der Entscheidung stellen wollen – so erklären wir es uns zumindest, dass von der FDP-Fraktion 7 und von der Fraktion DIE LINKE sogar 17 Abgeordnete gar nicht zur Abstimmung erschienen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel