Frage an Christine Lieberknecht von Franz F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Lieberknecht,
nach den vielen Affären in diesem CDU Hort, vielleicht gibts noch mehr..habe ich eine Frage :
Sie beziehen Einkünfte die sich selbst als "Regierende" nehmen wie sie es brauchen. Dazu gibts ja ein Gesetz in Thüringen, den wähler müssen sie nicht fragen.
Was sie dafür leisten müssen steht nirgends, höchstens der Eid auf die Landesverfassung.....ABER diese vielen Einkünfte müssen sie erst ab 33400 EUR versteuern und ich muß schon bei 8100 Steuern zahlen....Sie dürfen 3400 EUR ohne Belege beim Finanzamt abrechnen und iich muß jeden Cent belegen.
Damit wird das GG massiv verletzt !!!!! Wie denken sie darüber nach für das Volk etwas sinnvolles zu tun ???????? Gleicheitsgrundsatz !!!
Sehr geehrter Herr Fischer,
gerne antworte ich auf Ihre Nachricht.
Ich erhalte Ministergehalt und Abgeordnetendiäten nach den Regeln des Ministergesetzes und denen des Gesetzes über die Rechtsstellung. Diese finden Sie – leicht zu „googlen“ – unter http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/1b1x/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=24&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MinGTHrahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1 und unter http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=AbgG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true .
Die Gesetze wurden vom Landtag beschlossen und sind damit demokratisch legitimiert. Steuerrechtlich gelten für mich die gleichen Gesetze, wie für jeden anderen Bürger. Die von Ihnen genannten Zahlen kann ich nicht nachvollziehen. Im Übrigen wurde das Abgeordnetenrecht hinreichend oft von den Verfassungsgerichten überprüft. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz vermag ich daher auch nicht zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lieberknecht