Frage an Christine Lieberknecht von Wilfried M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Lieberknecht,
in Sorgerechtsverfahren werden zunehmend Psychologen und Psychiater nach
der für das Kind besten Lösung gefragt, obwohl es für die Beantwortung
der meisten der mir bekannt gewordenen Fragestellungen (etwa: "Sind die
Eltern XY erziehungsfähig") keine gesicherten wissensch. Erkenntnisse
gibt.
In einer offiz. Broschüre des Bayer. Landesjugendamtes (TRENNUNG und
SCHEIDUNG, 3. Auf. 06) wird auf S. 43 propagiert, psychologische Gutachten
und andere schriftliche Äußerungen des psychol. Sachverst.
sollten dem Jugendamt MITGETEILT werden (s. 1.) , wofür es keine
Rechtsgrundlage gibt ( vgl. z.B. Frankf. Komm. 2006 zu § 17 Abs.
3 SGB VIII, Rz 37, auch Link unter 4.).
Der Münchner Anwaltverein verkündet in einem LEITFADEN sogar, psychol.
Sachverst. hätten gegenüber dem Jugendamt KEINE SCHWEIGEPFLICHT
(s.14. bei http://www.muenchener.anwaltverein.de/Muenchner_Modell/Leitfaden_MueMo_08_12_08.pdf )!
Dies ist falsch § 203 Abs. 1 S. 2, StGB.
Tatsächlich wird aber so verfahren, wie es ursprünglich wohl
der einflußreiche Führer der internat. - auch in Thüringen - agierenden Psycho- Firma
GWG (www.gwg-insitut.com) vorgeschlagen hat (z.B. in o.g. Broschüre).
Die GWG ist schon mehrfach von Wissenschaftlern und Betroffenen kritisiert
worden wegen wiss. Mängel und induz. Datenschutzprobleme (2, 3, 5).
Bitte teilen Sie mit:
Werden Sie politisch gegen die womöglich in ganz Deutschland wirksame familiendestruktive Münchner Propaganda und die nach Art eines Privatgeheimdienstes agierende GWG vorgehen?
Mit frdl. Grüßen
W. Meißner
Psychiater
Gr. Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr D
1.) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/39-documenta-barbarica
2.) http://de.video.yahoo.com/watch/3232443/9123396
3.) http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm
4.) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/36-prof-kunkel
5.) www.vaeter-aktuell.de/infomaterial/Flugblatt_Datenschutz_in_Sorgerechtsverfahren_2007.pdf
Sehr geehrter Herr Meißner,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Sorgerechtsverfahren können für alle Beteiligten bisweilen sehr belastend sein, insbesondere für die betroffenen Kinder selbst. Vor diesem Hintergrund kommt den Jugendämtern in den Kommunen eine besondere Verantwortung zu. Sie kennen die Einzelfälle am Besten und haben den Auftrag, unter Berücksichtigung aller Umstände zu verfahren. Im Mittelpunkt dabei muss das Wohl der jeweiligen Kinder stehen.
Unter Umständen ist es dazu auch erforderlich, medizinische Fragen zu klären. Dabei bedienen sich die Jugendämter in Thüringen zunächst der Gesundheitsämter bzw. der behandelnden Ärzte. Sollten darüber hinaus psychologische Gutachten erforderlich sein, stehen in unserem Freistaat Thüringen eine große Anzahl entsprechender Mediziner bereit, die behilflich sein können. Sollten in einem Sorgerechtsverfahren die psychologischen Gutachten angezweifelt werden, so steht es den Parteien selbstverständlich frei, weitere medizinische Gutachten herbeizuführen. Wie bei allen Wissenschaftlern gibt es auch im Bereich der psychologischen Beurteilungen hin und wieder Meinungsverschiedenheiten, die sich nicht vermeiden lassen. In unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsweg grundsätzlich offen. Wenn es Ihrerseits also Zweifel an bestimmten Verfahren gibt, empfehle ich Ihnen, dass Sie diese rechtlich klären lassen.
In unserem Freistaat Thüringen funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Gesundheitsämtern sowie den Kinder- und Jugendpsychologen sehr gut. Dabei wird insbesondere auf die Beachtung des Datenschutzes größter Wert gelegt. Wir haben derzeit keinen Anlass, auf Änderungen hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lieberknecht