Frage an Christine Lieberknecht von Volkmar R. bezüglich Familie
Wann ringt die Regierung endlich um die Angleichung der Renten Ost und West.Wir fühlen uns immer noch, das nach 20 Jahren, wie im Kolonialland Ost. Wo bleibt da der viel gerühmte Rechtsstaat?
Gruß V.Roßner
Sehr geehrter Herr Roßner,
Sie sprechen ein Thema an, das vielen Menschen und auch mir als Abgeordnete und Thüringer Ministerin für Soziales unter den Nägeln brennt. Zunächst folgende kurze Anmerkung: Die endgültige Angleichung der Renten in Ost und West kann nur durch eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers, sprich des Deutschen Bundestages, herbeigeführt werden, da sie in die Kompetenz des "Bundes" fällt. Aber auch wenn dem Thüringer Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz nicht obliegt, hat die Thüringer Landesregierung stets alles daran gesetzt, ihre Einflussnahmemöglichkeit über den Bundesrat optimal zu nutzen. Aus diesem Grund, ist unter dem Vorsitz Thüringens und mir als der zuständigen Thüringer Sozialministerin eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die am 1. Juli 2008 in Erfurt getagt und einen gemeinsamen Antrag zur Einbringung in den Bundesrat formuliert hat. Der Antrag ist im November 2008 in den Bundesrat als Entschließungsantrag zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwertes in Ost und West eingebracht worden. Darin heißt es: "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Modellrechnungen vorzulegen, wie die Formel zur Berechung und Veränderung des aktuellen Rentenwertes so gestaltet werden kann, dass die hierzu im Zuge der Wiedervereinigung für eine Übergangszeit getroffenen Sonderregelungen für die Rentenberechung in den neuen Ländern künftig entbehrlich werden."
Hintergrund der zunächst erbetenen Prüfung von Modellrechungen ist, dass bei der derzeitigen Rentenberechung die Ost-Löhne "aufgewertet" werden, so dass sich im Einzelfall bei einer sofortigen Angleichung auch ein Negativsaldo ergeben könnte.
Parallel bestehen intensive Kontakte mit den betreffenden
Sozialverbänden, um gemeinsam erkennbare Defizite aus der
Rentenüberleitung im Einigungsvertrag abschließend zu regeln.
Fest steht, dass die Angleichung der Renten in Ost und West auch weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda der CDU steht und ich mich als Thüringer Ministerin und Abgeordnete auch in Zukunft nachdrücklich dafür einsetzen werde, dass 20 Jahre nach der friedlichen Revolution noch immer bestehende Ungleichbehandlungen - gleich welchen Lebensbereich betreffend - zielstrebig abgebaut und beseitig werden.