Frage an Christine Lieberknecht von Andreas O. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Ministerin,
sie reden immer von Familienpolitik, Familienilfe und Familienoffensive. Ich habe nur eine Frage, warum wird der Beruf des Familienpflegers von Ihrem Ministerium nicht anerkannt? Gerade heute leben wir in einer Gesellschaft, wo die Schere immer weiter auseinander reißt zwischen Arm und Reich. Daher brauchen die Ärmsten unter uns Hilfe, profesionelle Hilfe von Fachkräften. Ich bin gelernter Familienpfleger und frage mich, warum ich diesen Beruf erlernt habe, wenn er nicht anerkannt wird. Dies ist eine sozialpädagogisch - pflegerische Fachschulausbildung mit einem hohen Niveau und kein Jugendamt oder sozialpädagogische Einrichtungen will uns einstellen. Meiner Meinung nach sind wir Familienpfleger "Opfer der ständigen Gesetzesänderung". Mit Ihrem Referat habe ich telefonisch und schriftlich schon Kontakt aufgenommen, nur die Antwort war für mich nicht zufrieden stellend. Ich werde auch weiterhin mich dafür einsetzen, das der Beruf des Familienpflegers irgendwann mal überall anerkannt wird. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrter Herr Obenauf,
die Fragen um den Einsatz der ausgebildeten Familienpfleger/Familienpflegerinnen in Thüringen beschäftigtigen mich als Abgeordnete und auch die Landesregierung schon seit langem. Hierbei müssen die Fragen des Einsatzes der Familienpfleger/Familienpflegerinnen und die Fragen der beruflichen Anerkennung getrennt voneinander zu betrachtet werden. In Thüringen wurde der "Staatlich anerkannte/r Familienpfleger/in", insbesondere mit Bezug auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und vor dem Hintergrund der sozialpädagogischen Inhalte der dreijährigen Ausbildung, bereits 1994 als sozialpädagogische Fachkraft anerkannt, woraus sich jedoch nicht automatisch eine Tätigkeitsperspektive für die ausgebildeten Fachkräfte in Thüringen erschloss.
Im Ergebnis einer Fachtagung zum Thema "Familienpflege", am 12.12.2001 wurde auf Initiative des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit das Modellprojekt "Familienpflege an Thüringer Familienzentren" konzipiert.
Angesichts der auf der Tagung reflektierten fehlenden Einsatzmöglichkeiten für in Thüringen, im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung qualifizierte Familienpfleger /Innen und unterschiedlicher Aussagen zum Einsatzbedarf, sollte das Modellprojekt Aufklärung und mehr Informationen zu wesentlichen Fragen der Bedeutung und Anerkennung des Berufsbildes in der Fachöffentlichkeit ermöglichen. Neben der Ermittlung des Bedarfes und den Einsatzmöglichkeiten für Familienpflege in Thüringen sollten kostendeckende Finanzierungsmodelle evaluiert werden und aus den sich ergebenden Einsatzfeldern Schlussfolgerungen zum Ausbildungsinhalt und Umfang gezogen werden.
Im Ergebnis einer dreijährigen modellhaften Begleitung an vier Familienzentren in Thüringen wurde deutlich, dass nur im Leistungsbereich des SGB VIII und einer Kooperation mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gegenwärtig ein kostendeckender Einsatz von Familienpflegerinnen und Familienpflegern möglich ist. Ich empfehle Ihnen die Gesamtdokumentation des Projektes, auf der Homepage der Landesregierung unter http://www.thueringen.de . Die Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft in Thüringen räumte nicht das Problem der Nichtanerkennung der Familienpfleger als Pflegefachkräfte im Sinne des SGB V, die bundesgesetzlich verankert ist, aus.
Daher habe ich für Ihre Anfrage großes Verständnis und werde mich weiterhin dafür einsetzen, daß die Rahmenbedingungen für Familienpfleger nicht nur in Thüringen, sondern im gesamten Bundesgebiet verbessert werden können.