Frage an Christine Lieberknecht von Bernd M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Frau Lieberknecht, welche Meinung haben Sie zu den Hartz4- Gesetzen generell und wie stehen Sie zu der Tatsache, dass die Regelsätze unabhängig von der Arbeitsleistung des Einzelnen gewährt werden, sprich die Leistung der Menschen hier völlig ignoriert wird und folglich auch keine ernsthaften Anreize vorhanden sind?
Sehr geehrter Herr Möller,
vielen Dank für Ihre Frage auf die ich Ihnen folgende Antwort geben möchte:
Das sogenannte Hartz IV Gesetz war am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Es stellte die vorerst letzte Stufe der Umsetzung der Vorschläge und des Konzepts der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" unter der Leitung von Peter Hartz dar und war maßgeblicher Bestandteil der Agenda 2010. Vorrangige Ziele der Einführung des ALG II - der "Grundsicherung für Arbeitssuchende" waren die bessere Wiedereingliederung von (Langzeit)Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, der Abbau eines ineffizienten und kostenintensiven Verwaltungsaufwandes sowie mehr Transparenz. Während die Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten in den Jahren 2006, 2007 und 2008 tatsächlich die erhoffte Verbesserung dokumentieren, sind die sozialpolitischen Ziele, die sich mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verbanden, eindeutig verfehlt worden. Größter Schwach- und Kritikpunkt der Reform ist neben einer erheblichen Steigerung der Sozialausgaben auch die von Ihnen angesprochene fehlende individuelle Betrachtung der vorhergehenden Arbeitsleistung des Einzelnen. Die durch die HartzIV-Gesetzgebung erfolgte "Gleichsetzung von Ungleichem" hat eine fatale Wirkung für Betroffene - eine Wirkung, die vom Gesetzgeber leider völlig unterschätzt wurde. Deshalb ist bereits auf dem 20. Parteitag der CDU Deutschlands in Dresden ein Beschluss gefasst worden, der die Überschrift trägt: Wer den Menschen etwas zumutet, muss ihnen auch eine Perspektive bieten - Hartz IV generell überholen. Punkt 1 des Beschlusses lautet: "Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird wieder stärker an die Dauer der Beitragszahlung gekoppelt. Es wird eine Staffelung umgesetzt, bei der sichergestellt ist, dass zukünftig jemand, der jahrelang Beiträge gezahlt hat, deutlich länger Arbeitslosengeld erhalten kann als jemand, der nur kurz gearbeitet und Beiträge gezahlt hat."
Im Januar 2007 hat der Bundesvorstand der CDU Deutschlands diesen Beschluss noch einmal bekräftigt, indem er erklärt hat, dass die auf dem Bundesparteitag in Dresden getroffenen Grundentscheidungen für die Arbeitsmarktpolitik, Maßstab der Arbeitsmarktpolitik der CDU sind und bleiben. Als Thüringer Sozialministerin und Parteitagsdelegierte habe ich diese Beschlüsse mitgetragen und setze mich für ihre Umsetzung ein. Leider war dies bisher noch nicht erfolgreich möglich. Meine Hoffnung ruht daher auf einer positiven Wählerentscheidung am 27. September 2009, so dass die von der CDU angestrebte differenzierte Gesetzgebung auf diesem Gebiet in der neuen Legislaturperiode auch parlamentarisch beschlossen werden kann.