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Antwort von Christine Lambrecht
SPD
• 25.03.2013

(...) Dies widerspricht dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach eine Rechtssetzungsbefugnis für einen delegierten Rechtsakt nur erfolgen kann, wenn es sich um „nicht-wesentliche Vorschriften“ beziehungsweise für Rechtsakte ohne gesetzgebenden Charakter handelt. Der Großteil der Befugnis für delegierte Rechtsakte im Verordnungsentwurf betrifft aber gerade wesentliche Vorschriften im Bereich des Datenschutzes. (...)

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