Frage an Christine Lambrecht von Kai V. bezüglich Jugend
Frau Lambrecht,
bezugnehmend auf die Bundestagssitzung „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ habe ich zwei Fragen zu Ihrer Rede, in der sie betonen
„… versucht wird, die Beschneidung und die Genitalverstümmelung zu vermischen, ist es mir ganz wichtig, hier ganz klar die Ansage zu machen: Genitalverstümmelung von Mädchen hat nichts, aber auch gar nichts mit der Beschneidung von Jungen zu tun! Niemand wird in Deutschland akzeptieren, dass die Genitalverstümmelung von Mädchen straffrei gestellt wird. Im Gegenteil: Sie ist nicht nur zu verurteilen, sondern sie ist schon heute strafbar und wird völlig zu Recht entsprechend verfolgt. Das wird auch so bleiben.“
Die Beschneidung von Mädchen wurde durch die Weltgesundheitsorganisation klassifiziert. Bei Typ I Female Gender Mutation, (auch „Sunna“/„Sunnah“) handelt es sich um die „teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut“.
Diese Form ist im Islam in der Hadith von der Beschneiderin beschrieben und geht von einer "nur" teilweisen Kürzung der Vorhaut aus. Schafiitische Glaubensanhänger sehen dieses Verpflichtung an.
Laut Urologen ist die Klitorisvorhaut vom Aufbau und Funktion der männlichen gleich. Der Eingriff bei Jungen ist jedoch umfangreicher und schmerzhafter, weiterhin mit mehr Einschränkungen verbunden, wie z.B. der erschwerten Selbstbefriedigung (der ursprüngliche Grund für diese Praxis in den USA).
Hierzu nun meine Fragen:
1. Wird sich der Bundestag auch für eine Beschneidung von Mädchen/Frauen aussprechen, oder ist diese bereits erlaubt, oder sind weiterhin nur Jungen als nicht schützenswert eingestuft?
2. In wie weit wird es Gutachten und Expertiesen geben (der Gesundheitsausschuss wird nicht einbezogen) um zu prüfen in wie weit Beschneidungen Jungen in ihrem weiteren Leben einschränken, zu Gesundheitsrisiken und zu seelischen Problemen. Oder sind diese Erkenntnisse bei Einschnitten in Grundrechte unnötig?