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Antwort von Christine Lambrecht
SPD
• 24.08.2009

(...) Damit beabsichtigte er, den Bedarf für das Fleisch geschächteter Tiere nachzuweisen. Nicht alle Erklärungen konnte das Gericht direkt nachvollziehen, gleichwohl sind die Richter davon überzeugt, dass ein berechtigter Bedarf besteht und der Kläger daher aus religiösen Gründen betäubungslos schächten darf. Wichtig ist auch, dass der Schlachter das Fleisch der geschächteten Tiere nur an Endverbraucher abgeben darf. (...)

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