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Christine Lambrecht
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Frage von Manfred P. •

Frage an Christine Lambrecht von Manfred P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

wenn es darum geht, Großeinkünfte wenigstens etwas zu anzuzapfen, ist die Politik und die Regierung eher mutlos und zurückhaltend.
Andererseits schlägt das Gesetz mit Hilfe gnadenloser Juristen mit voller Härte zu – natürlich der Gerechtigkeit wegen – wenn es um fadenscheinige Betrugsbeschuldigungen geht, wie bei dem bekannten Präzedenzfall mit der Verkäuferin in Berlin. Da fragt man sich, was sind das für Richter und was ist das für ein Gesetz, das solche Urteile möglich macht. Manchmal ist der Gesetzgeber fast schon mit Lichtgeschwindigkeit tätig, dabei denke ich an die „Lex Florida-Rolf“ wo auf Grund von wie meist üblich unwahren Bildzeitungsberichten (!) quasi über Nacht ein Gesetz erlassen wurde, um dem „Sozialschmarotzertum“ zu begegnen – ein bemerkenswertes Stück bundesdeutscher Legislative, das ich auch nicht zu vergessen bereit bin.

So, und nun der Grund dieser Anfrage:
Was ist mit dem seit 5.Sept. 2007 (!) beschlossenen Gesetz zum Kontopfändungsschutz?? Vielleicht lesen Sie mal die Bundestagsdrucksache 16 / 7615 vom 19.12.07 um sich zu informieren. Dieses Gesetz liegt anscheinend auf einer ganz langen Bank, weil es zum Schutz der sozial Schwachen gedacht ist. Vermutlich nicht wirklich ein Anliegen der FDP aber vielleicht doch von Ihnen? Wollen Sie vielleicht als Volksvertreter mal an zuständige Türen klopfen und fragen, was damit denn nun ist? Oder wollen Sie das doch lieber der nächsten Legislaturperiode überlassen? Fände ich als Wähler allerdings nicht so gut.

Manfred Pfirrmann
Lampertheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pfirrmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 2.4.2009. Auf Grund der Flut von Bürgeranfragen komme ich leider erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Am 23. April 2009 hat der Bundestag in 2./3. Lesung die Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Schuldnern trotz einer Kontopfändung weiterhin die Möglichkeit zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr so weit wie möglich zu erhalten.

Das Girokonto ist heute für jeden unverzichtbar. Es hat im modernen Wirtschaftsleben eine besondere Rolle, beispielsweise sind Überweisungen und Lastschriften aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Ein Verlust oder die Verweigerung eines Girokontos schließt die Betroffenen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr aus. Zugleich ist die mittlerweile häufig auftretende Pfändung der Guthaben von Girokonten ein typischer Anlass für die Kreditinstitute, eine Girokontoverbindung zu kündigen.

Mit der neuen Regelung wird ermöglicht, dass jeder Inhaber eines Girokontos von seiner Bank verlangen kann, dass sein Konto als „Pfändungsschutzkonto“ oder kurz „P-Konto“ geführt wird. Dieses Konto genießt dann einen besonderen Schutz, unabhängig von der Art der eingehenden Beträge. Auf dem Konto wird ein Sockelbetrag in Höhe des Pfändungsbetrages von derzeit 985, 15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen pfändungsfrei gestellt. Der Schuldner kann so seinen anderen Zahlungsverpflichtungen, wie z.B. Miete weiterhin nachkommen. Ab dem 1. 1.2012 wird der Kontopfändungsschutz ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB