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Christine Lambrecht
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Frage von Christian B. •

Frage an Christine Lambrecht von Christian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Bundesjustizministerin Frau Lambrecht,

die NRW Staatsanwaltschaft Hagen (Aktenzeichen 300 Js 1023/17 und die NRW Generalstaatsanwaltschaft Hamm (Aktenzeichen 2 Zs 2998/17), vertritt die allgemeine Rechtsauffassung, dass

• es in der BRD kein Strafvergehen darstellt, wenn Mitarbeiter der Staatsgewalt Bescheide zielgerichtet mit unwahren und unsachlichen Sachverhalten manipulieren oder
• Richter prozessrelevante Sachverhalte oder Zeugen bewusst nicht berücksichtigen und dem Betroffenen dadurch Schaden entsteht.

Aus den Reaktionen des NRW Justizminister, Herrn Peter Biesenbach (Aktenzeichen 4121 E III 345/17) und dem NRW Ministerpräsidenten, Herrn Armin Laschet (Aktenzeichen BC-2018-2264143 Referat LPA 6), kann ich nur den Rückschluss ziehen, dass diese ebenfalls die vorgenannte Rechtsauffassung teilen.

Entgegen den jeweiligen Aussagen, kann ich nicht erkennen, dass bis heute jemals eine unabhängige Überprüfung des Sachverhaltes stattgefunden hat. Jedenfalls wurden weder Zeugen angehört, noch sich auf Beweise bezogen. Soweit ersichtlich, wurden lediglich die mutmaßlichen Täter befragt.

Da sich dieser Sachverhalt augenscheinlich nicht nur auf ein Bundesland beschränken zu scheint und, falls Sie die vorgenannte Rechtsauffassung nicht auch teilen, die Fragen an Sie:

• Welche Möglichkeiten sehen Sie, Bundesjustizministerin Frau Lambrecht, um die Öffentlichkeit vor einer solchen staatlichen Willkür schützen zu können?
• Was werden Sie ggfls. konkret unternehmen um dieses Ziel zu erreichen?
• Welche Unterstützung kann Ihnen die Öffentlichkeit ggfls. geben, damit Sie uns vor solcher Staatswillkür schützen können?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Mit freundlichen Grüßen,

B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baumann,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 02.09.2019.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die im Grundgesetz geregelte Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern, die Ausdruck des Aufbaus unseres föderalen Staatswesens ist. Danach nehmen die im Rahmen der Rechtspflege tätigen Gerichte und Staatsanwaltschaften - von hier nicht in Betracht zu ziehenden Ausnahmen abgesehen - Aufgaben der Bundesländer wahr. In der Folge übt das Bundesministerium auch keine Aufsicht über die Justizbehörden eines Bundeslandes und deren Mitarbeiter aus. Diese Befugnisse obliegen - unbeschadet deren zu wahrender Unabhängigkeit - dem Justizministerium des betreffenden Bundeslandes als oberste Aufsichtsbehörde. Auf Grund der föderalen Ausprägung der Bundesrepublik Deutschland kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darüber hinaus auch nicht gegenüber den oberste Aufsichtsbehörde eines Bundeslandes „übergeordnet“ tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht