Frage an Christine Lambrecht von Zübeyde K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
ich habe durch diverse Medien, Reportagen, erfahren, dass Personen die in die JVA müssen nicht wirklich nach Delikten selektiert untergebracht werden. Wenn diese Umstände herrschen, dass eine Person, die eine Ersatz Freiheitsstrafe wegen erschleichen von Leistungen absitzen muss und gemeinsam mit Personen untergebracht werden die Verbrechen begangen haben und eine Gefahr darstellen. Ist es verhältnismäßig, erforderlich und angemessen diese Umstände zuzumuten. Meine Frage ist besteht die Möglichkeit durch Umstrukturierung, dass man diese Personen kategorisch unterbringen kann nach Delikten ? Zum Schutz der Personengruppen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Stafvollzug ist jedoch Angelegenheit der Länder. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich mich dazu nicht äußern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht