Frage an Christine Lambrecht von joachim w. bezüglich Soziale Sicherung
s.g. frau mdb lambrecht,
der unterzeichner ist contergangeschädigt und zu 100% schwerbehindert; aufgrund der behinderung wurde seit jahren pflegegeld nach der stufe II des sgb XI gezahlt;
nach einem wechsel der krankenkasse zur dkv (es besteht ein rahmenvertrag seitens der bundesrechtsanwaltskammer mit der dkv) hat diese nun mitgeteilt, es werde das pflegegeld erst nach! ablauf des betreffenden monats gezahlt, somit nachschüssig, was zuvor von der privaten kk des unterzeichners nicht gemacht wurde; es fand der unterzeichner heraus, daß es keine möglichkeit gibt die jeweilige kk auf einen auszahlungstag festzulegen, denn es wurde im sgb XI nicht festgelegt wann das pflegegeld zu zahlen ist; es kann somit die dkv über vier wochen hinweg mit dem geld der pflegegeldempfänger arbeiten und hat auf kosten dieser leistungsempfänger einen erheblichen zinsgewinn;
der unterzeichner sieht hier einen nachholbedarf des gesetzgebers, da dieser es schlichtweg vergessen hat den pflegekassen den auszahlungstag vorzuschreiben, denn es müßte für alle kassen gesetzlich verbindlich festgelegt werden, daß das pflegegeld vorschüssig! am anfang eines monats für den betreffenden monat auszuzahlen ist, zumal auch im sgb XI ein hinweis auf die anwendung des bgb fehlt, welche dazu führen würde, daß im falle eines fehlenden fälligkeitszeitpunktes die sofortige auszahlung zu erfolgen hat;
das zurückhalten des pflegegeldes (ohne ersichtlichen grund, wenn man einmal den reinen zinsgewinn ausser acht läßt ) führt letztlich dazu, daß ua. der unterzeichner die pflegeleistungen zunächst aus eigenen mitteln zahlen muß und dann erst die leistungen aus der pflegekasse erhält, wobei aber (man höre und staune!) die dkv auf einer zahlung der beiträge zur kranken- und pflegeversicherung zum anfang eines jeden monats besteht;
das sgb XI ist doch ein bundesgesetz und es kann doch hier nicht jede kasse machen was sie will nur weil man den auszahlungstag vergessen hat festzulegen!
mit besten grüßen
joachim g. wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
ich habe es mir aufgrund der Flut von Bürgeranfragen zur Regel gemacht, mich auf die Beantwortung von Fragen aus meinem Wahlkreis, dem Kreis Bergstraße, oder meine Fachgebiete betreffend zu konzentrieren. Ich bitte Sie deshalb, sich an Ihren SPD-Wahlkreisabgeordneten Herrn Dr. Rainer Tabillion oder gleich an die für Ihr Anliegen zuständige Fachpolitikerin, Frau Helga Lopez, zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht
MdB