Portrait von Christine Lambrecht
Christine Lambrecht
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christine Lambrecht zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dr. Arndt B. •

Frage an Christine Lambrecht von Dr. Arndt B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

Ende 2006 schrieben Sie mir auf eine Anfrage zum Sorgerecht nicht-verheirateter Eltern, dass Sie (in Ihrer Eigenschaft als zusändige Berichterstatterin im Rechtsausschuss) nicht initiativ werden können, da eine Initiative des BMJ "derzeit noch ausstehe". Wie sie wissen, steht sie immer noch aus.

Nachdem es bisher nur Gerüchte waren, die Ministerin halte die Veröffentlichung zurück, hat Frau Zypries das gestern nun auch offiziell verlautbaren lassen, und spricht nun von Plänen, weitere wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag zu geben.

Meine Fragen:

Wie sie wissen, hat das BMJ auch in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Bundestages geantwortet, die Ergebnisse würden "demnächst" veröffentlicht. Halten sie vor diesem Hintergrund die Informationssperre für zulässig?

Was haben Sie bzw. Ihre Fraktion in den vergangenen 1 1/2 Jahren konkret unternommen, um dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zum §1626a nachzukommen?

Die Frage des Bundesverfassungsgerichtes war, ob unverheiratet zusammenlebende Eltern nur ausnahmsweise keine gemeinsame Sorge erklären oder regelmässig. Diese Frage ist aufgrund des vorliegenden Materials eindeutig zu beantworten. Mit welcher Art Wissenschaft möchte das BMJ hier zu einer abweichenden Antwort kommen?

vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüssen,

Dr. Arndt Brenschede

Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Brenschede,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15.04.2008.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechend in der vergangenen Legislaturperiode eine Expertenanhörung zum Thema „Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Empfehlen sich Gesetzesänderungen?“ durchgeführt. Die Anhörung sollte unter anderem Aufschluss darüber geben, ob die derzeitige Regelung der gesellschaftlichen Wirklichkeit ausreichend Rechnung trägt oder Anpassungen der gesetzlichen Regelung notwendig sind. Mit überwiegender Mehrheit sprachen sich die Sachverständigen für gesetzgeberische Korrekturen beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern aus, demgegenüber gingen die Meinungen über ein etwaiges Neuregelungsmodell auseinander.

Seit dem Jahr 2004 wird die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Im Jahr 2004 wurden im gesamten Bundesgebiet 87.400 Sorgeerklärungen abgegeben. Unter Berücksichtigung der Geburtsstatistik 2004, nach der 197.129 Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren wurden, ergibt sich für die Begründung der gemeinsamen Sorge eine Quote von 44,34 %. Dies bedeutet einerseits, dass das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen Teil gut angenommen wird. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass nicht verheiratete Eltern sich immerhin in mehr als der Hälfte der Fälle (55,66%) nicht entschließen können, die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung zu begründen. Diese Prozentzahlen allein sind jedoch wenig aussagekräftig, weil sie keinen Aufschluss darüber geben, ob die Eltern zusammenleben und auf welchen Gründen die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen beruht.

Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, gleichzeitig aber keine Untersuchung ist, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, ergänzend dazu eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB