Frage von Leo H. • 07.04.2021
Frage an Christine Lambrecht von Leo H. bezüglich Medien
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
wieso gibt es in der momentanen Fassung der nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform (Richtlinie (EU) 2019/790) ein Limit von 160 Zeichen eines Textes, damit ein Werk als eine "Geringfügige Nutzung" gilt, obwohl eine vorherige Fassung des Textes 1000 Zeichen vorsah?
Mit freundlichen Grüßen
L. H.
Antwort ausstehend von Christine Lambrecht SPD