Frage an Christine Lambrecht von volker l. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sie haben sich dafür ausgesprochen, Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte möglichst aufzuheben. "Je intensiver die Grundrechtseingriffe sind, desto höher sind die Anforderungen an die Begründung der Maßnahme. Wenn sicher feststeht, dass von Geimpften keine Gefahr für andere ausgeht, fällt ein wichtiges Begründungselement für den Grundrechtseingriff weg", sagten Sie dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland".
Wie verhält es sich denn mit Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, zur Risikogruppe (Ü60) gehören, aber von der Impfung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird lt. Medien damit begründet, dass sie immun seien. Bleiben die Grundrechte dieser Personengruppe dann weiter eingeschränkt oder gelten für sie dieselben Regelung wie für geimpfte Personen?
Freundliche Grüße
V. Luebke
Sehr geehrter Herr Luebke,
bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder: Christine.Lambrecht@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht