Frage an Christine Lambrecht von Manuel M. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
"Artikel 13" der Richtline EU 2019/790 (über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) brachte im Jahr 2019 eine Diskussion zum Thema Uploadfilter hervor, die darin endete, dass die Bundesregierung erklärte, es würde keine Uploadfilter geben.
18 Monate in der Zukunft darf man aus dem Bayerischen Rundfunk (https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/so-steuert-die-bundesregierung-auf-uploadfilter-zu,SDSyyWg) erfahren, das es einen Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts gibt (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Urheberrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=7), dessen technische Erfordernisse die genannten Uploadfilter erforderlich machen.
Können Sie bitte auf einer technischen Ebene erläutern, die die Bestimmungen dieses Referentenentwurfes ohne Uploadfilter auskommen, oder endet es erneut in der Erkenntnis, dass der Bürger hier von der Bundesregierung bewusst getäuscht wurde?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Manuel Moore