Frage an Christine Lambrecht von Kevin K. bezüglich Verbraucherschutz
zu Wirecard:
1. Wer in Deutschland ist aktuell dafür zuständig Bilanzbetrug von deutschen Unternehmen aufzudecken?
2. Ist es im Interesse ihres Ministeriums, dass sich Bilanzskandale wie bei Wirecard in Zukunft nicht wiederholen?
3. Stimmt ihr Ministerium der Aussage von EY und der Aussage durch die DPR, die beide angeben nicht dafür zuständig zu sein Betrug aufzudecken, zu?
4. Wie will ihr Ministerium in der Zukunft Bilanzbetrug verhindern, wenn niemand dazu beauftragt ist auf Bilanzbetrug zu prüfen?
5. Wer wird in Zukunft dafür zuständig Bilanzbetrug aufzudecken? Warum ist dies nicht Aufgabe der Wirtschaftsprüfer, wie es auch die primäre Aufgabe des Berufsstandes war, als dieser entstand?
6. Warum gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass zumindest bei Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 1 Mrd. Euro auf Betrug geprüft werden muss? Warum muss nicht geprüft werden, ob die Kunden-Unternehmen überhaupt real existieren? Warum ist es nicht verpflichtet, dass der Wirtschaftsprüfer zu allen Konten die Saldenbestätigungen zu den echten Konten, nicht nur zu den Treuhandkonten, erhalten muss? Warum ist es nicht Pflicht, dass der WP nicht zu allen wesentlichen Konten die vollständige Umsatzhistorie des Kontos für das Geschäftsjahr erhalten muss?
7. Warum gibt es eine starre Haftungsbegrenzung für Wirtschaftsprüfer in Höhe von 4 Mio. Euro, anstelle einer Haftungsbegrenzung, welche sich an der Bilanzsumme der letzten testierten Bilanz orientiert, z.B. 1% der Bilanzsumme des letzten testierten Jahresabschlusses.
8. Warum werden Abschlussprüfer nicht verpflichtet Testate zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, unter welchen diese erteilt wurden, sich als falsch herausstellen?
Sehr geehrter Herr K.,
bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder: Christine.Lambrecht@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB