Frage von Chris R. • 12.07.2020
Frage an Christine Lambrecht von Chris R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrt Frau Lambrecht,
Gemäß deutscher Verfassung müssen gesetzt dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unterliegen. Dieses wird definiert durch:
1. Legitimer Zweck
2. Geeignetheit
3. Erforderlichkeit
4. Angemessenheit.
Bitte erklären Sie mir, wie der, in § 24 a Abs. 2 StVG, für Cannabis festgelegte Grenzwert von 1ng Tetrahydrocannabinol pro ml Blut im Einklang mit dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage steht.
Antwort von Christine Lambrecht SPD • 13.07.2020
Sehr geehrter Herr Rise,
bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder: Christine.Lambrecht@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.